Aktionsbündnis freie Schweiz - ABF Schweiz
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Wir stehen ein für eine Schweiz ohne WHO-Pandemievertrag, Internationale Gesundheitsvorschriften und revidiertes Epidemiengesetz. www.abfschweiz.ch
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🇨🇭Gemeinsam gegen die anhaltende Unrechtsjustiz: Ständerat will Bussen bei Impfobligatorium abschaffen!

Zürich muss jetzt nachziehen:
👉 Jedoch in 7 Kantonen wurde das Impfobligatorium bereits mit einer Strafbestimmung verbunden und eingeführt. In Zürich regt sich Widerstand gegen eine Impfpflicht mit CHF 50'000 Busse - nun muss die Bevölkerung reagieren!

👉 Zur Kampagne gegen das Impfobligatorium mit CHF 50'000 Busse in ZH: https://abfschweiz.ch/gesg-zh/
Zum Flyer-Sponsoring: https://www.flyer-ueberall.ch/gesundheitsgesetz-kanton-zuerich-kein-impfobligatorium-mit-strafbestimmung/sponsern-d

👉 Zum Beitrag in der Weltwoche, 23.09.26:
https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Staenderat-will-Bussen-bei-Widersetzung-gegen-Impfobligatorium-abschaffen.pdf

🔺Die Weltwoche greift den Entscheid des Ständerates zur Teilrevision des Epidemiengesetzes auf: Bei Art. 22 EpG soll ausdrücklich festgehalten werden, dass die Nichtbefolgung eines Impfobligatoriums weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene strafrechtliche Folgen haben darf. Der Entscheid ist noch nicht definitiv; als Nächstes ist der Nationalrat (SGK-N) am Zug.

🔺Besonders hervorgehoben wird die Situation in Zürich: Das geltende Gesundheitsgesetz sieht bei vorsätzlicher Verweigerung einer obligatorisch erklärten Impfung weiterhin eine Busse von bis zu 50’000 Franken vor.

🔺Die Weltwoche verweist dabei ausdrücklich auf die laufende Online-Petition von ABF Schweiz «Gesundheitsgesetz Kanton Zürich: Kein Impfobligatorium mit Strafbestimmung» und auf den Widerstand gegen diese Strafbestimmung.

🔺Der Autor Philipp Gut schreibt zum weiteren politischen Verfahren, der Nationalrat müsse sich nun mit dem Ständeratsentscheid befassen und auch die Kantone seien gefordert, ihre Regelungen zu überprüfen.

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🇨🇭EpG-Debatte im Ständerat - wenn politische Meinungen wissenschaftliche Evidenz ersetzen:

Covid-Instrumentarium soll bleiben – aus der Sicht von ABF Schweiz fehlt weiterhin eine unabhängige und evidenzbasierte Aufarbeitung


👉 ABF Schweiz hat deshalb die Online-Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung» lanciert. Wer diese Forderung unterstützt, findet die Petition hier:
https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/

❗️Die Debatte im Ständerat hat deutlich gemacht: Die während der Covid-Zeit eingesetzten Instrumente sollen auch für künftige Gesundheitskrisen zur Verfügung stehen.

Ständerätin Maya Graf (Grüne/BL) sagte zu Art. 40 und zur Haltung der kantonalen Gesundheitsdirektoren:
Im Gegenteil, sie waren einverstanden und haben ganz bestimmt gesagt, dass sie dieses Instrumentarium möchten.
Quelle


Gemeint sind weitreichende Massnahmen gegenüber der Bevölkerung:
• Maskenpflicht,
• Schutzkonzepte,
• Kontaktdatenerhebung sowie
• Einschränkende Vorschriften für Veranstalter, Institutionen und Betriebe.

👉 Der Ständerat hat dieses Instrumentarium grundsätzlich beibehalten.

Ständerätin Maya Graf stellte am Schluss ihres zweiten Votums im Rahmen der Debatte noch ihre persönliche Meinung über das Grundrecht zur körperlichen Unversehrtheit dar:
Dann möchte ich noch ein Wort zu den Grundrechten sagen. Es wurde von den Kolleginnen und Kollegen - jetzt von den Herren Germann und Schwander, zuvor von Frau Friedli - betont, es sei ein Grundrecht, die Freiheit zu haben, sich nicht impfen zu lassen, oder irgendetwas zu tun, obwohl eine Gesundheitskrise herrscht. Es gibt aber auch ein Grundrecht auf Leben und auf den Schutz des Lebens. Ich finde, es geht um eine Abwägung. Die Freiheit geht immer so weit, bis sie eben die Freiheit des Anderen betrifft. Das ist die Abwägung, die wir heute vornehmen. Quelle


🔺Aus Sicht von ABF Schweiz ist genau das problematisch:
1. Bevor Instrumente und Massnahmen aus der Covid-Zeit dauerhaft im Epidemiengesetz verankert und für zukünftige Krisen bereitgehalten werden, braucht es eine umfassende, unabhängige und evidenzbasierte Aufarbeitung ihrer Wirksamkeit, Verhältnismässigkeit und Folgen.

2. Die körperliche Unversehrtheit ist als Teil der persönlichen Freiheit ausdrücklich in Art. 10 Abs. 2 BV geschützt.
Der Kerngehalt eines Grundrechts ist unantastbar. Durch die Teilrevision des EpG geraten wir jedoch in grosse Gefahr, dass «politisch opportun erscheinende Meinungen» künftig wichtige Grundrechte aushebeln könnten.


Der Bundesrat und die parlamentarische Mehrheit verweisen demgegenüber auf bereits erfolgte (interne) Evaluationen und die parlamentarische Aufarbeitung, die ebenfalls nicht unabhängig erfolgte.

🔺Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Als Nächstes befassen sich die SGK-N und der Nationalrat mit der Vorlage. Jetzt informieren, weiterverbreiten und die weitere parlamentarische Beratung aufmerksam begleiten. Mehr Informationen: https://abfschweiz.ch/teilrevision-epidemiengesetz/

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🇨🇭Epidemiengesetz im Ständerat: Teilerfolg bei Artikel 22 (Impfobligatorium) – grundlegende Fragen bleiben

🔺Lesen Sie hier den ganzen Artikel: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Artikel_24_09_26.pdf

Am 22. September 2026 hat der Ständerat als Erstrat die Teilrevision des Epidemiengesetzes beraten. In weniger als dreieinhalb Stunden wurde die umfangreiche Vorlage behandelt. Dabei zeigte sich bereits in der Eintretensdebatte deutlich: Die Erfahrungen aus der Corona-Zeit und die weiterhin offene Frage nach einer umfassenden Aufarbeitung lassen sich von dieser Gesetzesrevision nicht trennen.

❗️Aus Sicht von ABF Schweiz konnte dabei ein wichtiger Teilerfolg bei Artikel 22 zum Impfobligatorium erzielt werden: Das Impfobligatorium bleibt zwar im Gesetz, seine Voraussetzungen wurden jedoch verschärft. Insbesondere soll die Verweigerung künftig weder auf Bundes- noch auf kantonaler Ebene strafrechtliche Folgen haben; auch eine Impfung gegen den Willen einer Person mittels körperlichen Zwangs wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Ständerat entschied diesen Punkt mit 29 zu 13 Stimmen. Damit wurden wichtige zusätzliche Schranken eingezogen, auch wenn ABF Schweiz die Möglichkeit eines staatlichen Impfobligatoriums weiterhin grundsätzlich kritisch beurteilt.

🔺Unterschreiben Sie JETZT: https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/
Online-Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung»

Die Corona-Zeit wirft bis heute viele offene Fragen auf. Unterstützen Sie deshalb die Forderung nach einer umfassenden Aufarbeitung vor der Teilrevision des Epidemiengesetzes.

🔺Weitere Informationen zur Teilrevision des EpG: https://abfschweiz.ch/teilrevision-epidemiengesetz/

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🇨🇭Impfzwang mit 50’000 Franken Busse? Wissen Ihre Nachbarn davon?

❗️Viele Menschen wissen nicht, was im Zürcher Gesundheitsgesetz steht. Das wollen wir ändern – und die Bürgerinformation direkt in die Haushalte bringen.

🔺Jetzt Flyerversand in die Haushalte sponsern: https://www.flyer-ueberall.ch/gesundheitsgesetz-kanton-zuerich-kein-impfobligatorium-mit-strafbestimmung/sponsern-d

🔺Mehr Informationen zum Thema: https://abfschweiz.ch/gesg-zh/

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UNABHÄNGIGES MEDIEN-NETZWERK IM DACH-RAUM

​Die „Goldene 10“ – Starke Stimmen abseits des Mainstreams.

​Wer im heutigen Mediendschungel nach fundierten Analysen sucht, verliert schnell den Überblick.

Um dem entgegenzuwirken, haben sich zehn eigenständige Kanäle aus der Schweiz, Deutschland und Österreich zu einem festen Netzwerk zusammengeschlossen: Keine Filterblasen, sondern Fakten, Analysen und Perspektiven, die andernorts fehlen.

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​Das Netzwerk im Überblick:

​@VereinWIR – Christian Oesch und die starke Stimme für direkte Demokratie und Souveränität.

​@MWGFD_Kanal – Prof. Dr. Harald Walach und das Netzwerk für medizinische und wissenschaftliche Aufklärung.

​@FlorianGeyer2024 – Fundierte Analysen zu Geopolitik, Wirtschaft und Zeitgeschehen.

​@jouwatch – Eines der reichweitenstärksten Portale für Gegenöffentlichkeit und Medienkritik.

​@ansageorg – Das Magazin für klare Worte, pointierte Meinungen und investigative Berichte.

​@abfschweiz – Aktionsbündnis freie Schweiz – Kompetenzzentrum Gesundheitspolitik für Bürger, Bürgerrechtsorganisation und Politiker.

​@verfassungs_buendnis – Konsequente Stimme für Verfassungstreue, Demokratie und Bürgerrechte.

​@eticamedia – Unabhängige Medien mit Haltung, Mut und klarem Kompass.
​@schweiz_swiss_suisse_svizzera – Visueller Leitfaden durch die Schweiz: Ästhetik, Natur und unentdeckte Orte.

​@rundfunkalarm – Der Alarm-Knopf für unsere gefährdete Demokratie. Klare Worte, kritische Aufklärung und engagierter Widerstand gegen den Trend.

​Erweiterte Insider-Kanäle:

​@swissvoxnews – Fundierte Berichte, aktuelle Einblicke und pointierte Analysen aus der Schweizer Medienlandschaft.

​@bernselect – Macht & Erbe – Ihr Leitfaden für mentale Souveränität, Macht-Analysen und historische Hintergründe.

​Mit diesem Ordner haben Leser direkten Zugriff auf das gesamte Spektrum unserer Partner – übersichtlich und direkt im Messenger.

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🇨🇭WHO-PANDEMIEVERTRAG
PABS unter Druck – doch in New York fehlt der Konsens


🔺Mehr Informationen zum Pandemievertrag und PABS-Anhang: https://abfschweiz.ch/pandemievertrag-who/

Am 25. September 2026 fand am UNO-Hauptsitz in New York das High-Level Meeting zur Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion statt. Ziel war es unter anderem, zusätzlichen politischen Schub für den WHO-Pandemievertrag und insbesondere den PABS-Anhang zu erzeugen.

Doch der vorgesehene Konsens über die politische Erklärung kam nicht zustande. Berichtet wird von deutlichen Differenzen, unter anderem seitens der USA und der EU.

Gleichzeitig erhöht die WHO den Druck: WHO-Generaldirektor Tedros bezeichnete PABS als das «final piece of the puzzle» und forderte die Staaten auf: «get PABS done, as soon as possible». Die Differenzen zwischen den Staaten bestehen jedoch weiterhin. Quelle

🔺Der PABS-Anhang ist also weiterhin nicht fertig verhandelt. Gleichzeitig wird auf höchster UNO- und WHO-Ebene der politische Druck für einen raschen Abschluss deutlich erhöht.

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🇨🇭Wir hatten Staatsterror während Corona - Mike Wyniger im Gespräch mit Pirmin Schwander

Sehen Sie hier das neue Video: https://youtu.be/r8-yQPMu3Yk?si=NilGmjozZBWe0KJu

Pirmin Schwander spricht über die Ständeratssitzung vom 22. September 2026 und Schlüsse er daraus zieht. Klar ist, dass es ohne richtige Aufarbeitung der Coronazeit, jederzeit wieder Staatsterror geben kann und nur der Bundesrat darüber entscheidet wann dieses beginnt und endet.

🔺Unterschreiben Sie JETZT: https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/
Online-Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung»

Die Corona-Zeit wirft bis heute viele offene Fragen auf. Unterstützen Sie deshalb die Forderung nach einer umfassenden Aufarbeitung vor der Teilrevision des Epidemiengesetzes.

🔺Weitere Informationen zur Teilrevision des EpG: https://abfschweiz.ch/teilrevision-epidemiengesetz/

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🇨🇭Kanton Zürich: 50’000 Franken Busse und den Job verlieren?

❗️Gerade Medizinal- und Gesundheitspersonal könnte von einem Impfobligatorium besonders schwer betroffen sein. Umso wichtiger ist, dass die Bevölkerung weiss, was im Zürcher Gesundheitsgesetz vorgesehen ist.

🔺Bringen wir die Information direkt in die Haushalte! Sponsern Sie jetzt die Flyerverteilung.
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🔺Mehr Informationen zum Thema: https://abfschweiz.ch/gesg-zh/

🔺Betriebliche Impfpflicht und drohender Jobverlust:

Das Bundesgericht stützt die Swiss gegen zwei Flugbegleiterinnen, die entlassen worden waren, weil sie sich einem betrieblichen Covid- Impfobligatorium widersetzten.


Das Bundesgericht erteilt somit nicht nur der Swiss, sondern sämtlichen Arbeitgebern einen Freipass für Weisungen mit unüberschaubarem Ausgang, also den Freipass zur körperlichen Schädigung der Belegschaft.

Das Verbot, Menschen vor der unfreiwilligen Teilnahme an medizinischen Versuchen zu schützen, sei in der Schweiz ab sofort nicht mehr wirksam, sagt Rechtsanwalt Kruse.


🔺Quelle: Lesen Sie hier unsere Medienmitteilung vom 17.09.26: Bundesgericht segnet Covid-Blindflug der Swiss ab – gefährliches Präjudiz für alle Arbeitnehmer https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Mediennitteilung-ABF-Schweiz-17.09.26.pdf

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🇨🇭EU-Gesundheitsabkommen: Jetzt im Parlament
Ab 28. September 2026 behandelt der Ständerat das EU-Vertragspaket – darunter auch das Gesundheitsabkommen.

ABF Schweiz lehnt das EU-GesundheitsAbkommen ab. Im Zentrum unserer Kritik stehen hohe Kosten, die Übermittlung von Gesundheitsdaten, die dynamische Rechtsübernahme und fehlende Mitsprache in relevanten ECDC-Gremien.

🔺Unsere Vernehmlassungsantwort wurde von 7’200 Personen mitunterzeichnet: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/VA-Gesundheitsabkommen_ABF-Schweiz_31.10.2025_6.11.2025.pdf

🔺Weitere Informationen: https://abfschweiz.ch/gesundheitsabkommen-im-rahmen-der-eu-vertraege/

🔺Für die Schweiz INAKZEPTABEL - Die 6 wichtigsten Punkte, weshalb das EU-Gesundheitsabkommen nicht unterzeichnet werden darf: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Faktenblatt-EU-Gesundheitsabkommen_11_10_25.pdf

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🇨🇭 EU-Gesundheitsabkommen im Ständerat: Datenfluss nach Brüssel
Das Abkommen bindet die Schweiz enger an das ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control):❗️Zukünftig müsste die Schweiz laufend Gesundheits- und Krisendaten übermitteln!

🔺Neue hochproblematische Abhängigkeit im Notfall:
Die Schweiz verpflichtet sich, epidemiologische Daten regelmässig an die EU zu liefern. Damit verpflichtet sich die Schweiz zur regelmässigen Lieferung sensibler Gesundheits- und Personendaten.

Im Krisenfall wäre sie auf EU-Systeme angewiesen, ohne garantierten Einfluss auf deren Funktionsweise oder Verfügbarkeit.

(Quelle: Vernehmlassungsantwort von ABF Schweiz: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/VA-Gesundheitsabkommen_ABF-Schweiz_31.10.2025_6.11.2025.pdf)

🔺Für ABF Schweiz ist deshalb die zentrale Frage: Wie weit soll die Schweiz ihre Gesundheitsdaten und Krisenstrukturen an europäische Systeme anbinden?

🔺Die Teilrevision des Epidemiengesetztes schafft die nötigen Voraussetzungen:
Die Teilrevision des Epidemiengesetzes baut die Erhebung, Digitalisierung und Vernetzung von Gesundheits- und Überwachungsdaten in der Schweiz deutlich aus.

Aus Sicht von ABF Schweiz schafft die Teilrevision damit eine wichtige nationale Grundlage für jene Datenstrukturen, an die das EU-Gesundheitsabkommen mit der vorgesehenen Zusammenarbeit und Datenweitergabe an das ECDC anknüpft.


🔺Unterschreiben Sie JETZT: https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/
Online-Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung»

Die Corona-Zeit wirft bis heute viele offene Fragen auf. Unterstützen Sie deshalb die Forderung nach einer umfassenden Aufarbeitung vor der Teilrevision des Epidemiengesetzes.

🔺Für die Schweiz INAKZEPTABEL - Die 6 wichtigsten Punkte, weshalb das EU-Gesundheitsabkommen nicht unterzeichnet werden darf: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Faktenblatt-EU-Gesundheitsabkommen_11_10_25.pdf

🔺Weitere Informationen: https://abfschweiz.ch/gesundheitsabkommen-im-rahmen-der-eu-vertraege/



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🇨🇭Legendäre Grundsatzrede von Ständerat Beat Rieder zum EU-Anbindungsvertrag. Weshalb er ihn ablehnt!

🔺Zum Video: https://youtu.be/DAedd00xSek?si=Dq-Nqr322xsWOJqY

Text aus der Videobeschreibung/NR Franz Grüter:

Der Walliser Mitte Ständerat Beat Rieder, Anwalt und Notar, hat dabei eine der tiefgründigsten Reden gehalten, die ich in diesem Zusammenhang gehört habe. Er stützt sich nicht auf Stimmungen, sondern auf den Vertragstext, die Rechtsliteratur und internationale Expertenanhörungen.

🔺Sein Kernargument: Der wahre Elefant im Raum ist die dynamische Rechtsübernahme. Oder in seinen Worten: «Würde ich jemals einen Vertrag unterzeichnen, dessen künftigen Vertragsinhalt ich nicht kenne und den ich nicht mitentscheiden, sondern nur mitberaten kann? Ich kam zum Schluss: Ich würde das nie tun.»

🔺Beat Rieder hält unter anderem fest:
Der Begriff der dynamischen Rechtsübernahme wurde vom amerikanischen Rechtsprofessor Michael C. Dorf geprägt. Dieser bezeichnet die horizontale dynamische Rechtsübernahme zwischen souveränen Staaten als weltweit «completely unusual». Der einzige historische Präzedenzfall ausserhalb der EU betraf Israel, das sich davon wieder löste.

Vor dem European Affairs Committee des britischen House of Lords sagte Professor David Collins: «I cannot find any example anywhere in the world that is like what the EU does.»

Und dies, obwohl die Handelsbilanz der Schweiz mit der EU nahezu ausgeglichen ist.

Der Vertrag gerät in Konflikt mit unseren Freihandelsabkommen, dem Föderalismus und der unabhängigen Rechtsprechung des Bundesgerichts. Selbst die EU freundliche Professorin Catherine Barnard hält fest: Mitgestalten ist nicht Mitentscheiden.
Die verbindliche Auslegung des übernommenen Rechts liegt beim Europäischen Gerichtshof, und über das Beihilferecht reicht die Wirkung weit über die einzelnen Sektoren hinaus, bis ins Steuerrecht von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Eine Ablehnung ist nur formal möglich. Das Beispiel Norwegen im EWR, die Ausgleichsmassnahmen und die Guillotineklausel machen eine spätere Korrektur politisch praktisch unmöglich.

Die EU verbietet sich seit dem Meroni Urteil von 1958 intern selbst, was sie von der Schweiz verlangt.
Besonders deutlich wird Beat Rieder beim Begriff «Kolonialvertrag»: Dieser sei falsch, weil zu harmlos. Nicht einmal das britische Empire habe von seinen Kolonien verlangt, jedes künftige britische Gesetz automatisch zu übernehmen.

🔺Sein Fazit: «Wenn Sie auf Souveränität verzichten, um ein wenig vorübergehenden Wohlstand zu erreichen, dann werden Sie zuerst die Souveränität verlieren und anschliessend auch den Wohlstand.»

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🇨🇭EU-Gesundheitsabkommen: Im Krisenfall wird die ECDC und EU Health Task Force in der Schweiz aktiv!
Mit dem Abkommen würde die Schweiz enger an das ECDC und die europäischen Krisenmechanismen angebunden.⚠️

🔺ABF Schweiz warnt: Die Schweiz müsste laufend Gesundheits- und Krisendaten an das ECDC übermitteln. Diese Daten bilden die Grundlage für europäische Risikobewertungen, Warnsysteme und Krisenmechanismen. Aus Datenaustausch kann so eine immer engere Einbindung in die europäische Krisensteuerung werden.

🔺Mobile EU-Gesundheits-Einsatzgruppe (EUHTF)
• Besonders brisant: Zum ECDC gehört die EU Health Task Force (EUHTF) – eine mobile Gesundheits-Einsatzgruppe. Aus Sicht von ABF Schweiz entsteht damit die Möglichkeit, dass ECDC-Fachpersonen im Krisenfall auch in der Schweiz tätig werden.

• Brüssel bestimmt durch unsere Daten, wann in der Schweiz ein Gesundheits-Notfall herrscht
Gleichzeitig baut die Teilrevision des Epidemiengesetzes die Erhebung, Digitalisierung und Vernetzung von Gesundheitsdaten in der Schweiz aus – genau jene Dateninfrastruktur, an die das EU-Gesundheitsabkommen anknüpft.


🔺ECDC und EUHTF geniessen Immunität in der Schweiz
Hinzu kommen die Vorrechte und Befreiungen für das ECDC und dessen Personal. ABF Schweiz hält dazu fest:
⚠️«Im Krisenfall könnten Schweizer Behörden kaum rechtliche Schritte gegen EU-Organe unternehmen, selbst bei Fehlentscheidungen.»

(Quelle: Vernehmlassungsantwort von ABF Schweiz: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/VA-Gesundheitsabkommen_ABF-Schweiz_31.10.2025_6.11.2025.pdf)

❗️Für ABF Schweiz stellt sich deshalb die zentrale Frage: Wie weit soll die Schweiz ihre Gesundheitsdaten, Krisenvorsorge und operative Strukturen an EU-Systeme anbinden?

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🔺Für die Schweiz INAKZEPTABEL - Die 6 wichtigsten Punkte, weshalb das EU-Gesundheitsabkommen nicht unterzeichnet werden darf: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Faktenblatt-EU-Gesundheitsabkommen_11_10_25.pdf

🔺Weitere Informationen: https://abfschweiz.ch/gesundheitsabkommen-im-rahmen-der-eu-vertraege/



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🇨🇭EU-Gesundheitsabkommen: WHO – ECDC – Epidemiengesetz: Wie greifen die Strukturen ineinander?

❗️ABF Schweiz sieht drohenden Souveränitätsverlust bei Gesundheitsfragen und Zentralisierung

🔺Verbindung zur Revision des Epidemiengesetzes
Parallel zum EU-Gesundheitsabkommen wird die Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG) im Parlament behandelt. Durch das revidierte EpG wird das Sammeln, Speichern und Verwenden von sensiblen Gesundheitsdaten der Schweizer Bevölkerung gesetzlich verankert:
• Abwassermonitoring (läuft seit Corona weiter)
• flächendeckende Testsysteme
• digitale Gesundheitsregister

❗️Diese Daten können mit Arbeit, Schule oder Reisen verknüpft werden. Damit könnten Massnahmen wie Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen oder Zertifikate künftig auf rein technische Signale gestützt werden – unabhängig von einer realen Krankheitslast.

🔺Zentraler Punkt EpG und EU-Gesundheitsabkommen: Datensammlung und Kontrolle

Die systematische Datensammlung ist das Herzstück des EU-Gesundheitsabkommens.
Mit dem revidierten EpG schafft der Bundesrat die Basis im Inland – das EU-Gesundheitsabkommen zwingt uns gleichzeitig, diese Daten an die EU-Behörde ECDC in Stockholm zu liefern und EU-Regeln zu übernehmen.

❗️Mit dem Ergebnis: ein digitales Kontrollsystem, gesteuert von Brüssel – unsere Behörden wären nur noch Vollzugsgehilfen.

Auch das ECDC ist ausdrücklich zur Zusammenarbeit mit der WHO verpflichtet und unterstützt unter anderem Überwachung, Krisenvorsorge und Reaktion auf Gesundheitsbedrohungen.


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Vernehmlassungsantwort EU-Gesundheitsabkommen von ABF Schweiz: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/VA-Gesundheitsabkommen_ABF-Schweiz_31.10.2025_6.11.2025.pdf

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🔺Weitere Informationen: https://abfschweiz.ch/gesundheitsabkommen-im-rahmen-der-eu-vertraege/



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🇨🇭EU-Gesundheitsabkommen: Hohe Kosten ohne Mitspracherecht!

🔺ABF Schweiz kommt in einer konservativen Hochrechnung auf 35–55 Mio. Franken jährlich allein aufgrund des Gesundheitsabkommens. Der Bundesrat hingegen auf lediglich 5 Mio. Franken.

🔺Weitere, noch nicht absehbare Kosten:
Zu diesen 5 Mio. kommen gemäss Bundesrat weitere Kosten beim BAG hinzu, insbesondere Personal, Sach- und Betriebsausgaben sowie Kosten für digitale Melde- und Überwachungsplattformen. Diese Kosten sind noch nicht bekannt. Zudem wird für eine spätere Beteiligung am nächsten EU-Gesundheitsprogramm 2028–2034 mit rund 20 Mio. Franken pro Jahr gerechnet, worüber später entschieden werden soll.
Quelle: https://www.europa.eda.admin.ch/dam/de/sd-web/qVBeKDf08Z2m/Botschaft%20Paket%20Schweiz-EU%20%28Bilaterale%20III%29%20DE.pdf

❗️Die Schweiz übernimmt finanzielle und rechtliche Verpflichtungen, verfügt aber in relevanten ECDC-Gremien nicht über ein entsprechendes Stimmrecht.


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🔺Vernehmlassungsantwort EU-Gesundheitsabkommen von ABF Schweiz: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/VA-Gesundheitsabkommen_ABF-Schweiz_31.10.2025_6.11.2025.pdf

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🇨🇭EU-Gesundheitsabkommen: Volle Pflichten – null Rechte?
Dynamische Rechtsübernahme auch in Gesundheitsfragen - wie eigenständig bleibt das Schweizer Gesundheitssystem?

🔺EU-Gesundheitsabkommen: Was kommt nach der Zustimmung?
Das Abkommen betrifft nicht nur die heute bekannten Regeln. Es sieht vor, dass neue EU-Rechtsakte im erfassten Gesundheitsbereich laufend in das Abkommen integriert werden.

🔺Die Schweiz muss hochsensible Daten liefern, relevante Rechtsentwicklungen übernehmen und Standards angleichen – ohne Stimmrecht in den relevanten ECDC-Gremien.

🔺ABF Schweiz kritisiert diese dynamische Rechtsübernahme:
Internationale gesundheitspolitische Entwicklungen können damit mittelbar auch für die Schweiz relevant werden, wenn sie von der EU in entsprechende Rechtsakte übernommen werden.


🔺Vernehmlassungsantwort EU-Gesundheitsabkommen von ABF Schweiz: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/VA-Gesundheitsabkommen_ABF-Schweiz_31.10.2025_6.11.2025.pdf

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🔺Weitere Informationen: https://abfschweiz.ch/gesundheitsabkommen-im-rahmen-der-eu-vertraege/


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🇨🇭Enttäuschung über den Ständerat: EU-Gesundheitsabkommen mit Volldampf durchberaten

31 zu 11 Stimmen für das Abkommen – und nur ein fakultatives Referendum. Ohne 50’000 Unterschriften gibt es keine separate Volksabstimmung.

ABF Schweiz lehnt diesen Weg entschieden ab.

❗️Wir haben ein eigenständiges, dezentrales und hervorragend funktionierendes Schweizer Gesundheitssystem. Aus unserer Sicht kann dieses System nur verlieren, wenn immer mehr Kompetenzen, Strukturen und künftige Rechtsentwicklungen auf eine übergeordnete europäische Ebene, die sich kompromisslos der WHO unterordnet, verschoben werden.

🔺Was als Kooperation verkauft wird, bedeutet für uns eine Machtverschiebung – weg von direkter Verantwortung, Nähe und demokratischer Kontrolle, hin zu immer mehr institutioneller Einbindung.


Dr. med. Marco Caimi bringt diese Entwicklung auf den Punkt:
«Statt Verantwortung zu übernehmen, verstecken sich Politiker und Richter hinter Brüssel, Stockholm oder der WHO. Am Ende bleibt es beim Automatismus: Maskenpflicht nicht erfüllt – Busse, Busse, Busse.»


🔺Jetzt richtet sich der Blick auf den Nationalrat: Ende Oktober beginnt die Beratung des EU-Gesundheitsabkommens in der SGK-N, der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates.

Wir dürfen gespannt sein, ob dort kritischer hingeschaut wird.

🔺Mehr Informationen finden Sie hier: https://abfschweiz.ch/gesundheitsabkommen-im-rahmen-der-eu-vertraege/

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🇨🇭Bundesrat will Überwachungsstruktur ausbauen – unabhängige Aufarbeitung fehlt!

❗️Online-Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung»:

https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/

Der Bundesrat hat am 2. Oktober 2026 seine Bilanz zum Contact Tracing während der Covid-19-Pandemie verabschiedet. Daraus leitet er den Bedarf für ein harmonisiertes nationales Contact-Tracing-System ab. Vorgesehen sind rechtliche, organisatorische und technische Anpassungen; die Grundlage für ein nationales Informationssystem soll mit der laufenden Revision des Epidemiengesetzes geschaffen werden. Quelle: https://www.admin.ch/de/newnsb/cdn2OJFIF2yJ

Bis jetzt fand entgegen den Behauptungen der Behörden KEINE unabhängige Aufarbeitung statt:
«Die Lehren aus der Covid-19-Pandemie fliessen in die laufende Revision des Epidemiengesetzes (EpG) sowie in die Weiterentwicklung des neuen nationalen Pandemieplans ein, der Mitte 2025 veröffentlicht wurde.

Mit der Revision des EpG soll unter anderem die gesetzliche Grundlage für ein nationales Informationssystem zum Contact Tracing geschaffen werden
, das den standardisierten Datenaustausch zwischen Bund und Kantonen verbessert und ein effizienteres Fall- und Kontaktmanagement ermöglicht.»


🔺ABF Schweiz: Aus unserer Sicht sollten Erfahrungen und Massnahmen aus der Pandemiezeit nicht einfach in neue gesetzliche Strukturen überführt oder weiter ausgebaut werden, bevor eine umfassende, unabhängige und evidenzbasierte Aufarbeitung stattgefunden hat.

🔺Die Petition von ABF Schweiz fordert deshalb, dass National- und Ständerat vor der Verabschiedung der Teilrevision des Epidemiengesetzes eine umfassende Aufarbeitung der Covid-19-Krise vornehmen beziehungsweise einfordern und dabei auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.

❗️Online-Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung»:
https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/

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🇨🇭Bundesratskandidatin? Natalie Rickli trägt die Verantwortung für das Impfobligatorium und die Monsterbusse im Zürcher Gesundheitsgesetz!

❗️Natalie Rickli wird nach dem angekündigten Rücktritt von Guy Parmelin als mögliche Bundesratskandidatin genannt.


Gleichzeitig steht sie als Zürcher Gesundheitsdirektorin an der Spitze jener Direktion, die für die aktuell laufende Totalrevision des Gesundheitsgesetzes und das skandalöse Impfobligatorium mit der Monsterbusse von CHF 50'000 zuständig ist.

🔺Strafbestimmung beim Impfobligatorium: Im geltenden Zürcher Gesundheitsgesetz kann die vorsätzliche Verweigerung einer obligatorisch erklärten Impfung mit einer Busse von bis zu 50’000 Franken bestraft werden.

🔺ABF Schweiz kritisiert diese «Monsterbusse» sowie das Vernehmlassungsverfahren scharf. (Zur aktuellen Medienmitteilung: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Mediennitteilung-ABF-Schweiz-01.10.2026.pdf)

🔺Aus Sicht von ABF Schweiz muss die Bevölkerung wissen, was mit dieser Totalrevision auf dem Spiel steht.

❗️Deshalb läuft eine breite Informationsaktion mit Petition, Briefaktion und Flyerverteilung/Bürgerinformation:
• Online-Petition:
https://abfschweiz.ch/gesundheitsgesetz-zh/
• Informationen und Mitmachen:
https://abfschweiz.ch/gesg-zh/
• Flyer für die Bürgerinformation sponsern:
https://www.flyer-ueberall.ch/gesundheitsgesetz-kanton-zuerich-kein-impfobligatorium-mit-strafbestimmung/sponsern-d

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🇨🇭Blick-Chef-Redaktor fordert Corona-Aufarbeitung

Ein dringender Appell an den Blick Chef-Redaktor, sich den Film "Der Hype" anzuschauen.

Zum Video: https://youtu.be/_FidHx5v5p8?si=c05PXUB1M-_y1EfH

🔺Machen Sie mit, fordern auch Sie eine Aufarbeitung der Pandemie-Zeit:

Online-Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung»

https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/

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