Online-Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung»
Unterstützen Sie dies mit Ihrer Unterschrift.
Werden auch Sie aktiv! Unterzeichnen Sie unsere Online-Petition!
Nutzen Sie unser Online-Formular (in der Navigation rechts) oder drucken Sie den Unterschriftenbogen aus, unterschreiben ihn und senden ihn bis zum 16. Februar 2026 (eintreffend) an ABF Schweiz zurück.
Worum geht es konkret?
Im Sommer 2020 gab der Bundesrat die Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG) in Auftrag, da er aufgrund der Aufarbeitung der Covid-19-Krise neue Erkenntnisse und Handlungsbedarf ausgemacht hatte. Der Vorentwurf des EpG, der im November 2023 in die Vernehmlassung geschickt wurde, liess jedoch entscheidende Studien unberücksichtigt.
Festzuhalten ist: Eine Anpassung des EpG darf nur dann erfolgen, wenn alle Erkenntnisse, die im Rahmen einer umfassenden Aufarbeitung und unter Berücksichtigung aller Studien – auch der kritischen – gezogen wurden, in die vorliegende Teilrevision eingeflossen sind. Ginge es nach dem Bundesrat, würden zentrale Massnahmen der Pandemiezeit unhinterfragt ins EpG überführt. Darunter fielen zum Beispiel das Masken-Obligatorium, Lockdowns, Demonstrationsverbote, Social Distancing, Contract Tracing oder Schnellzulassungen von «Impfstoffen». Es käme zu einer verstärkten Überwachung, der Bundesrat würde über noch mehr Macht verfügen und könnte zum Beispiel ein Impfobligatorium für bestimmte Personen vorsehen.
Einige der oben erwähnten Studien zu den zentralen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Pandemiezeit, die der Bundesrat laut dem Entwurf der Teilrevision des EpG nicht zu kennen scheint, finden Sie auf unserer Wissensplattform zu den Covid-19-Fakten.
Zu den Covid-19-FaktenDie Forderung unserer Petition
Fordern Sie mit Unterzeichnung dieser Petition, dass das Schweizer Parlament seine Verantwortung wahrnimmt und eine umfassende, auf den neusten Erkenntnissen der Wissenschaft basierende Aufarbeitung vornimmt. Gestützt darauf haben Nationalrat und Ständerat zu diskutieren, welche «notwendigen Optimierungen» im EpG letztlich verankert werden sollen.
Wichtig: Jede Person, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnort, kann die Petition unterschreiben.
Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre Unterstützung!

Petition an die Bundesversammlung
Teilrevision Epidemiengesetz: Nationalrat und Ständerat haben vor der Beratung und Verabschiedung der Teilrevision des Epidemiengesetzes zwingend eine umfassende und evidenzbasierte Aufarbeitung der Covid-19-Krise vorzunehmen resp. von Bundesrat und Bundesamt für Gesundheit (BAG) einzufordern.
Der Bundesrat ist im Sommer 2020, als er die Teilrevision des Epidemiengesetzes in Auftrag gegeben hat, davon ausgegangen, die Covid-19-Krise sei aufgearbeitet. Sechs Jahre später liegen neue und umfassende Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Massnahmen während der Corona-Zeit vor. Diese sind vom Parlament zu diskutieren und die entsprechenden Erkenntnisse sind daraus zu ziehen. Bevor diese Aufarbeitung nicht stattgefunden hat, können keine Anpassungen des Epidemiengesetzes vom Parlament verabschiedet werden.
Auf unserer Seite «Hintergrundwissen» finden Sie die offiziellen Dokumente zur Teilrevision des EpG.
Enddatum: 20. Februar 2026
Jetzt unterschreiben!
Aktueller Stand Unterschriften: 757
(Start: 6. November 2025)
Weshalb braucht es zwingend eine Aufarbeitung?
Der Bundesrat geht bei der Teilrevision des EpG implizit von folgenden Annahmen aus:
- Die Covid-19-Krankheit stellte eine grosse Krise im öffentlichen Gesundheitswesen dar, sowohl Morbidität als auch Mortalität betreffend.
- Alle angeordneten Massnahmen waren notwendig, nützlich, wirksam und verhältnismässig.
- Das heisst im Klartext:
- Masken haben eine Schutzwirkung
- Der PCR-Test ist wirksam.
- Zertifikate haben einen positiven Einfluss auf die öffentliche Gesundheit.
- Die mRNA-Injektionen spielen die entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie.
- Es gibt keine unerwünschten Neben- und Langzeitwirkungen der verabreichten mRNA-Injektionen.
-
Es gab und gibt keine anderen Möglichkeiten, um einer Pandemie – auch einer zukünftigen – zu begegnen.
Die Fakten sprechen für sich
Eine evidenzbasierte Wissenschaft hat die Annahmen des Bundesrats längst widerlegt
-
Wir wissen, dass das Durchschnittsalter der Verstorbenen bei 80 Jahren lag und dass etwa die Hälfte dieser Menschen in Pflegeheimen lebte (1). Durch die Zählweise des BAG – die notabene von der WHO vorgegeben wurde – ist unklar, ob jemand «an» oder «mit» Covid starb.
-
Seit Sommer 2021 weiss man, dass die «Impfung» nicht vor Übertragung schützt (2, 3, 4).
-
Es ist bekannt, dass Schutzmasken in der breiten Bevölkerung nichts nützen (5).
-
Nicht-pharmazeutische Massnahmen wie Lockdowns, Contract Tracing, Social Distancing und Zertifikate konnten den Verlauf der Pandemie nicht beeinflussen (6, 7, 8, 9, 10).
-
Das Bundesgericht hat bereits 2021 festgehalten, dass ein positiver PCR-Test kein Nachweis für eine Erkrankung oder eine Infektiosität darstellt. Mit anderen Worten: Ein positiver PCR-Test ist keine Krankheitsdiagnose (11).
-
Es ist seit langem bekannt, dass die mRNA-Injektionen weder «sicher» noch «wirksam» sind. Im Gegenteil, wir sind mit einer grossen Anzahl von Neben- und Langzeitfolgen konfrontiert (12, 13).
-
Die Alternativlosigkeit, die das BAG propagiert – nur die mRNA-Injektion als Gamechanger hilft –, ist irreführend und falsch. Es gab und gibt alternative Behandlungsmethoden (14, 15, 16, 17, 18).
