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Online-Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung»

Unterstützen Sie dies mit Ihrer Unterschrift.

Nationalrat und Ständerat müssen vor der Beratung und Verabschiedung der Teilrevision des Epidemiengesetzes zwingend eine umfassende Aufarbeitung der Covid-19-Krise vornehmen. Diese muss insbesondere alle neuen Erkenntnisse der letzten sechs Jahre miteinbeziehen. 

Werden auch Sie aktiv! Unterzeichnen Sie unsere Online-Petition!

Nutzen Sie unser Online-Formular (in der Navigation rechts) oder drucken Sie den Unterschriftenbogen aus, unterschreiben ihn und senden ihn bis zum 16. Februar 2026 (eintreffend) an ABF Schweiz zurück.

Worum geht es konkret?

Im Sommer 2020 gab der Bundesrat die Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG) in Auftrag, da er aufgrund der Aufarbeitung der Covid-19-Krise neue Erkenntnisse und Handlungsbedarf ausgemacht hatte. Der Vorentwurf des EpG, der im November 2023 in die Vernehmlassung geschickt wurde, liess jedoch entscheidende Studien unberücksichtigt.

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Die Forderung unserer Petition

Fordern Sie mit Unterzeichnung dieser Petition, dass das Schweizer Parlament seine Verantwortung wahrnimmt und eine umfassende, auf den neusten Erkenntnissen der Wissenschaft basierende Aufarbeitung vornimmt. Gestützt darauf haben Nationalrat und Ständerat zu diskutieren, welche «notwendigen Optimierungen» im EpG letztlich verankert werden sollen.

Wichtig: Jede Person, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnort, kann die Petition unterschreiben.

Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre Unterstützung!

Petition an die Bundesversammlung

Teilrevision Epidemiengesetz: Nationalrat und Ständerat haben vor der Beratung und Verabschiedung der Teilrevision des Epidemiengesetzes zwingend eine umfassende und evidenzbasierte Aufarbeitung der Covid-19-Krise vorzunehmen resp. von Bundesrat und Bundesamt für Gesundheit (BAG) einzufordern.

Der Bundesrat ist im Sommer 2020, als er die Teilrevision des Epidemiengesetzes in Auftrag gegeben hat, davon ausgegangen, die Covid-19-Krise sei aufgearbeitet. Sechs Jahre später liegen neue und umfassende Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Massnahmen während der Corona-Zeit vor. Diese sind vom Parlament zu diskutieren und die entsprechenden Erkenntnisse sind daraus zu ziehen. Bevor diese Aufarbeitung nicht stattgefunden hat, können keine Anpassungen des Epidemiengesetzes vom Parlament verabschiedet werden.

Auf unserer Seite «Hintergrundwissen» finden Sie die offiziellen Dokumente zur Teilrevision des EpG.

Enddatum: 20. Februar 2026

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Jetzt unterschreiben!

Aktueller Stand Unterschriften: 757
(Start: 6. November 2025)


Weshalb braucht es zwingend eine Aufarbeitung?

Der Bundesrat geht bei der Teilrevision des EpG implizit von folgenden Annahmen aus:

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Die Fakten sprechen für sich

Eine evidenzbasierte Wissenschaft hat die Annahmen des Bundesrats längst widerlegt

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