Online-Petition
«Gesundheitsgesetz Kanton Zürich: Kein Impfobligatorium mit Strafbestimmung»
Wir fordern eine Wiederholung der Vernehmlassung aufgrund unvollständiger Unterlagen
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«Gesundheitsgesetz Kanton Zürich: Kein Impfobligatorium mit Strafbestimmung»
Wir fordern eine Wiederholung der Vernehmlassung aufgrund unvollständiger Unterlagen
Worum geht es konkret?
Im Sommer 2025 beschloss der Regierungsrat des Kantons Zürich, den Entwurf zu einer Totalrevision des Gesundheitsgesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Dabei ist ihm ein gravierender Fehler unterlaufen: Ein zentraler und höchst umstrittener Bestandteil – die Strafbestimmung bei Verstoss gegen das Impfobligatorium – wurde in den offiziellen Unterlagen nicht aufgeführt.
Festzuhalten ist: Eine Anpassung des EpG darf nur dann erfolgen, wenn alle Erkenntnisse, die im Rahmen einer umfassenden Aufarbeitung und unter Berücksichtigung aller Studien – auch der kritischen – gezogen wurden, in die vorliegende Teilrevision eingeflossen sind. Ginge es nach dem Bundesrat, würden zentrale Massnahmen der Pandemiezeit unhinterfragt ins EpG überführt. Darunter fielen zum Beispiel das Masken-Obligatorium, Lockdowns, Demonstrationsverbote, Social Distancing, Contract Tracing oder Schnellzulassungen von «Impfstoffen». Es käme zu einer verstärkten Überwachung, der Bundesrat würde über noch mehr Macht verfügen und könnte zum Beispiel ein Impfobligatorium für bestimmte Personen vorsehen.
Besonders brisant: die politische Tragweite der modRNA-Injektionen (oder Impfstoffe oder Impfungen): Trotz fehlender umfassender Aufarbeitung und trotz offener medizinischer Fragen soll mit der Teilrevision des Epidemiengesetzes die Grundlage für Impfungen und Obligatorien – auch auf der Basis neuer Technologien, insbesondere der modRNA-Technologie – geschaffen resp. ausgebaut werden. Dies ist bedenklich, da Nutzen, Risiken und Langzeitfolgen dieser Technologien wissenschaftlich umstritten und bis heute nicht umfassend aufgearbeitet sind. Entscheide von solcher Tragweite dürfen nicht ohne belastbare wissenschaftliche Grundlagen getroffen werden.
Einige der oben erwähnten Studien zu den zentralen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Pandemiezeit, die der Bundesrat laut dem Entwurf der Teilrevision des EpG nicht zu kennen scheint, finden Sie auf unserer Wissensplattform zu den Covid-19-Fakten.
Zu den Covid-19-FaktenDiese Bestimmung fehlte:
Geltendes Recht (§ 61 Abs. 1 lit. m GesG ZH):
«Mit Busse bis Fr. 50’000 wird bestraft, wer vorsätzlich eine gestützt auf § 54 Abs. 2 obligatorisch erklärte Impfung verweigert.»
Vorentwurf (§ 94 GesG ZH):
Strafbestimmung bei Verstoss gegen ein Impfobligatorium (inhaltlich entsprechend)
Wird ein Impfobligatorium mit massiven Sanktionen verbunden, wird das Impfobligatorium zum faktischen resp. indirekten Impfzwang.
Werden auch Sie aktiv! Unterzeichnen Sie unsere Online-Petition!
Nutzen Sie unser Online-Formular (in der Navigation rechts) oder drucken Sie den Unterschriftenbogen aus, unterschreiben ihn und senden ihn bis zum 25. Juni 2026 (eintreffend) an ABF Schweiz zurück.
Wichtig: Jede Person, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnort, kann die Petition unterschreiben. Also nicht nur im Kanton Zürich lebende Menschen.
Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre Unterstützung!
Die Forderung unserer Petition
Kein Impfobligatorium mit Strafbestimmung.
Das Vernehmlassungsverfahren ist mit korrekten und vollständigen Unterlagen zu wiederholen. Parteien, Verbände und Bevölkerung sollen sich auch zu einer Busse von 50.000 Franken bei einer Impfverweigerung äussern können. Nur so sind informierte Meinungsbildung und Meinungsäusserung möglich.

Petition an den Kantonsrat
Totalrevision Gesundheitsgesetz Kanton Zürich:
Das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes ist mit korrekten und vollständigen Unterlagen zu wiederholen. Nur so kann eine rechtsstaatlich korrekte Meinungsbildung gewährleistet werden.
Im Sommer 2025 eröffnete der Regierungsrat die bis Ende Oktober 2025 laufende Vernehmlassung mit fehlerhaften Unterlagen. In den offiziellen Dokumenten fehlte die Strafbestimmung bei Verstoss gegen ein Impfobligatorium (Busse bis 50.000 Franken). Die Vernehmlassungsteilnehmer konnten sich folglich nicht zu diesem zentralen Punkt äussern. Die eingereichten Vernehmlassungsantworten sind unvollständig, die Auswertung ergibt ein verzerrtes, falsches Bild. Dieser Umstand kann nur durch eine Wiederholung des Vernehmlassungsverfahrens geheilt werden.
Bis zum 26. Juni 2026
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Aktueller Stand Unterschriften: 352
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Totalrevision Gesundheitsgesetz Zürich: Zentrale Strafbestimmung ‹vergessen› – Vernehmlassung verzerrt
Das Vernehmlassungsverfahren dient dazu, dass politische Parteien, Verbände und interessierte Kreise sich eine Meinung bilden und eine Stellungnahme abgeben können. Werden sie mit fehlerhaften Unterlagen bedient, ist eine umfassende Meinungsbildung nicht möglich. Ihre Stellungnahme basiert auf einer verzerrten Entscheidungsgrundlage.
Der Kanton St. Gallen schickte eine Strafbestimmung mit einer Busse bis 20.000 Franken in die Vernehmlassung. Der Aufschrei war gross und laut.
Im Kanton Zürich blieb der Aufschrei aus – obwohl es hier um eine Busse bis 50.000 Franken geht. Nun ist klar, weshalb: Die Strafbestimmung fehlte in den Unterlagen, sie ging «vergessen».
Ein Impfobligatorium ohne Strafbestimmung hat eine umfassend andere Auswirkung als ein Impfobligatorium mit Strafbestimmung.
Das Vernehmlassungsverfahren ohne Strafbestimmung ergibt ein anderes Resultat als ein Vernehmlassungsverfahren mit Strafbestimmung.
Wird ein Impfobligatorium mit massiven Sanktionen (im Kanton Zürich mit Bussen bis 50.000 Franken) verbunden, wird das Impfobligatorium zum faktischen resp. indirekten Impfzwang.
Die Vernehmlassungsunterlagen waren fehlerhaft. Die Vernehmlassungsantworten konnten sich zu einer Busse bis 50.000 Franken bei einem Verstoss gegen ein Impfobligatorium nicht äussern. Das Ergebnis der Vernehmlassung ist deshalb unvollständig und verzerrt.
Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 3. Juli bis 31. Oktober 2025. Aktuell werden die Vernehmlassungsantworten ausgewertet und anschliessend mit einem Bericht an den Regierungsrat überwiesen. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt die Debatte im Kantonsrat.
Totalrevision Gesundheitsgesetz (GesG): Vorentwurf. Relevant: Seiten 59/60 (Impfobligatorium) und 97 (Strafbestimmungen)

