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Nein zum Gesundheitsabkommen im Rahmen der EU-Verträge

Unterzeichnen Sie jetzt unsere Vernehmlassungsantwort

Darum geht es: Das Vernehmlassungsverfahren zum Paket über die «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU» wurde am 13. Juni 2025 vom Bundesrat eröffnet. Vernehmlassungsantworten zu diesen EU-Verträgen können bis zum 31. Oktober 2025 beim Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) eingereicht werden. ABF Schweiz sagt klar Nein zu diesen EU-Verträgen! Darum haben wir eine detaillierte Vernehmlassungsantwort an das EDA formuliert.

Werden auch Sie aktiv! Schliessen Sie sich unserer Vernehmlassungsantwort an.

Nutzen Sie unser Online-Formular (in der Navigation rechts) und unterzeichnen Sie somit die ABF Schweiz-Vernehmlassungsantwort. Oder Sie drucken einen Unterschriftenbogen aus, unterschreiben ihn und senden ihn bis zum 28. Oktober 2025 (eintreffend) an ABF Schweiz zurück.

Wichtig: Jede Person, unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit, kann die Vernehmlassungsantwort unterschreiben. Und selbstverständlich kann jede Bürgerin und jeder Bürger eine eigene Vernehmlassungsantwort verfassen.

Wir danken Ihnen für Ihr Engagement in dieser wichtigen Angelegenheit.

Weshalb es wichtig ist, eine eigene Vernehmlassungsantwort einzureichen oder die Vernehmlassungsantwort von ABF Schweiz mit zu unterzeichnen:

Das Gesundheitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist aus nachfolgenden Gründen gefährlich und deshalb abzulehnen.

  1. Kosten ohne Mitsprache
    Die Schweiz müsste jährlich 35–55 Mio. CHF nur auf Basis des Gesundheitsabkommens an die EU entrichten (konservative Hochrechnung von ABF Schweiz). Diese Beiträge werden nach einem BIP-Schlüssel von der EU festgelegt. Das Parlament hat kein Mitspracherecht bei der Höhe der Zahlungen.

  2. Volle Pflichten, null Rechte
    Die Schweiz muss Daten liefern, Rechtsakte übernehmen und nationale Standards angleichen, erhält jedoch kein Stimmrecht in den relevanten Gremien des ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control).

  3. Scheinautonomie
    Formell bleiben nationale Behörden bestehen. Faktisch entsteht Anpassungsdruck: Übernimmt die Schweiz EU-Recht, verliert sie Autonomie. Lehnt sie ab, drohen Ausschluss oder Sanktionen.

  4. Abhängigkeit im Notfall
    Die Schweiz verpflichtet sich, epidemiologische Daten regelmässig an die EU zu liefern. Damit macht sie sich im Krisenfall von Brüssel abhängig.

  5. Gefahr für Meinungsfreiheit
    Mit der dynamischen Übernahme von EU-Regeln gegen «Desinformation» drohen Einschränkungen von Art. 16 und 17 BV (Meinungs- und Medienfreiheit). Kritische Stimmen könnten leichter unterdrückt werden.

  6. Immunitäten für EU-Organe
    Das ECDC und sein Personal geniessen in der Schweiz Vorrechte und Befreiungen. Damit fehlt im Krisenfall jede rechtliche Kontrolle.

Fazit

Das sogenannte Gesundheitsabkommen ist kein partnerschaftlicher Vertrag, sondern ein schleichender Souveränitätsverzicht. Es zieht Schweizer Steuergelder nach Brüssel, ohne dass die Schweiz mitreden darf. Es zwingt uns, sensible Gesundheitsdaten preiszugeben und EU-Entscheide zu vollziehen, während unsere eigenen Behörden nur noch Vollzugsgehilfen sind. Es bedroht unsere Meinungsfreiheit, weil Brüsseler «Desinformations»-Regeln direkt auf die Schweiz durchschlagen. Und es macht die Bevölkerung im Krisenfall abhängig von ausländischen Alarmknöpfen.

Wer diesem Abkommen zustimmt, stimmt nicht für mehr Sicherheit, sondern für den Verlust der Eigenständigkeit, höhere Kosten und weniger Freiheit. Kurz: Die Schweiz würde ihre gesundheitspolitische Selbstbestimmung preisgeben – gegen Geldzahlungen, aber ohne Rechte.

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