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KEINE Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung

Die Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen ist nicht verhandelbar.
Bewahren wir unsere Souveränität.

KEINE Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung

Die Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen ist nicht verhandelbar.
Bewahren wir unsere Souveränität.

Forderungen der Kampagne

ABF Schweiz setzt sich entschieden gegen die Teilrevision des Epidemiengesetzes ein!

Wir fordern: keine Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG) und keine Übernahme internationaler Vorgaben ohne unabhängige Untersuchung, ohne offene Debatte und ohne demokratische Kontrolle. Erst wenn Nutzen, Schaden und Verantwortlichkeiten geklärt sind, darf über eine Revision gesprochen werden.

Das Parlament muss seine Verantwortung wahrnehmen, statt Befugnisse stillschweigend an den Bundesrat abzugeben.

Ganz grundsätzlich darf die Schweiz ihre Gesundheitspolitik nicht an internationale Organisationen delegieren – weder an die WHO noch an die EU.

ABF Schweiz setzt sich für die Beibehaltung der Souveränität in Gesundheitsfragen ein und lehnt deshalb den aktuellen Entwurf des EpG ab. ABF Schweiz wird im Verbund mit weiteren Organisationen, die sich gegen die Teilrevision des EpG aussprechen, das Referendum ergreifen.


Worum geht es konkret?

Das EpG soll revidiert werden. Laut BAG ziehe man die Lehren aus der Pandemie, «um dafür zu sorgen, dass die Schweiz künftige Gesundheitskrisen möglichst gut bewältigen kann.»

Betrachtet man genauer, welche Folgen der Entwurf zum revidierten EpG für die künftige Gesetzgebung in der Schweiz hätte, klingt diese Aussage jedoch wie Augenwischerei. Denn die Hintergründe sind weitaus komplexer: Nationale Massnahmen aus der Pandemiezeit sollen definitiv in Schweizer Recht überführt werden. Zusätzlich würden Vorschriften der EU und Empfehlungen der WHO in der Schweiz Geltung erlangen. Die Souveränität in Gesundheitsfragen wird somit für die Bevölkerung von mehreren Seiten gleichzeitig bedroht!

Zeitliche Einordnung

Das EpG – das «Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen», wie der Erlass in voller Länge heisst – stammt aus dem Jahr 2012 und ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

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Nationale Massnahmen werden blind übernommen

Ohne Aufarbeitung, ohne Evaluation und ohne Rechenschaft – mit dem vorliegenden Entwurf würden die zentralen Massnahmen der Pandemiezeit unhinterfragt ins EpG überführt.

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Internationale EU-Abkommen und WHO-Interessen

Die Teilrevision des EpG ist kein isoliertes Projekt. Sie ist eng mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz verknüpft – sowohl mit der WHO im Zusammenhang mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) als auch mit der EU im Rahmen des Gesundheitsabkommens als Teil der EU-Verträge.

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Und was bedeutet das für die Schweiz?

Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, die Schweiz habe die Lehren aus der Covid-19-Krise gezogen. Man habe Studien ausgewertet, Evaluationen vorgenommen, eine Stakeholder-Befragung und mehrere Workshops mit über 150 Akteuren zu den zentralen Revisionsanliegen durchgeführt.

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Kurzfassung: konkrete Folgen der Revision

Die Folgen wären:

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Unser Fazit

ABF Schweiz hinterfragt: Wieso sollen umstrittene Massnahmen gesetzlich verankert werden, bevor überhaupt geklärt ist, ob sie wirksam, sicher und verhältnismässig waren?

Eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung der Covid-19-Krise ist unabdingbare Voraussetzung für Anpassungen im EpG. Die vom Bundesrat aufgeführten Schritte genügen in keiner Art und Weise.


Direkte Folgen der Teilrevision des EpG für die Schweiz:

1. Erweiterte Macht für den Bundesrat ohne Aufarbeitung vergangener Massnahmen

Mit der Teilrevision will der Bundesrat das dreistufige Lagemodell präzisieren.

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2. Aufbau eines digitalen Kontrollsystems zur Massnahmensteuerung ohne Datenschutzgarantien

Die Teilrevision schafft die gesetzliche Grundlage für eine systematische, technologiegestützte Datensammlung – etwa durch Abwassermonitoring, Testsysteme und digitale Gesundheitsregister.

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3. Keine Verbesserung bei Haftung und Entschädigung

Trotz zahlreich gemeldeter Impfschäden und massiver physischer und psychischer Belastungen durch die getroffenen Massnahmen enthält die Revision keine Konkretisierung der staatlichen Entschädigungspflicht.

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Auslagerung unserer Souveränität an ausländische Organisationen

Mit der Teilrevision des EpG werden Befugnisse, die während der Pandemie im Notrecht angewendet wurden, dauerhaft ins Gesetz übernommen. Viele dieser Anpassungen stehen im Zusammenhang mit internationalen Vorgaben – insbesondere den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO. Mittels solcher Vorgaben und internationaler Staatsverträge werden immer mehr wichtige Entscheidungen an Volk und Parlament vorbeigeschleust und an ausländische Organisationen delegiert. Das widerspricht dem demokratischen Fundament der Schweiz.

Internationale Zusammenarbeit ist wichtig. Aber Entscheidungen über unsere Gesundheit müssen demokratisch legitimiert bleiben – durch das Schweizer Volk.

EU-Verträge: Abkommen über die Gesundheit

Eng mit der Frage um die Teilrevision des EpG verknüpft sind die Bestrebungen zwischen der Schweiz und der EU, ein Abkommen über die Gesundheit abzuschliessen. Der Bund hat zum Gesamtpaket der EU-Verträge ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. ABF Schweiz hat nun eine Vernehmlassungsantwort zum Gesundheitsabkommen lanciert. Werden Sie aktiv! Wir bitten Sie, unsere Vernehmlassung mit zu unterzeichnen.

Schliessen Sie sich unser Vernehmlassungsantwort an

Ihre Unterstützung in dieser Aktion hilft, den Regierungsverantwortlichen aufzuzeigen, dass die EU-Verträge – und im Speziellen das Gesundheitsabkommen – nicht mit dem Willen des Schweizer Volkes und der Souveränität unseres Landes zu vereinbaren sind.

Das Thema der EU-Verträge wird uns noch lange beschäftigen. In unserer Rubrik «Hintergrundwissen» fassen wir alle relevanten Informationen zu diesem Themenbereich zusammen.

Warum wir nicht von «Bilateralen III» sprechen

Der Bundesrat nennt das Paket verharmlosend «Bilaterale III».

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Andrea Staubli über das EpG

Copyright © Kontrafunk


Was sagt der Bundesrat?

Und was stimmt wirklich?

Aussage Bundesrat

Tatsache

Die Revision des EpG ziehe Lehren aus der Pandemie und sorge dafür, dass die Schweiz mögliche Gesundheitskrisen möglichst gut bewältigen könne.

Viele umstrittene Massnahmen werden ohne unabhängige Aufarbeitung direkt ins Gesetz übernommen. Weder Wirksamkeit noch Schäden wurden seriös evaluiert.

Bei einer «besonderen Lage» werden die Kantone und die zuständigen parlamentarischen Kommissionen angehört.

Eine Anhörung ist keine Mitbestimmung. In der «besonderen Lage» behält der Bundesrat letztendlich die alleinige Kompetenz, einschneidende Massnahmen wie Lockdowns oder Quarantänen anzuordnen – am Parlament vorbei.

Verspricht schnellere Verfahren bei der Zulassung «wichtiger medizinischer Güter».

Genau diese Schnellverfahren führten in der Pandemie zu offenen Haftungsfragen und liessen allfällige Risiken unbeachtet. 


NEWS!

Aktionsbündnis freie Schweiz ergreift Referendum gegen Epidemiengesetz 

18. September 2025 – Medienmitteilung von ABF Schweiz

Medienmitteilung von ABF Schweiz: Am 19. September treten die verschärften Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO in Kraft. Damit gibt die Schweiz einen wesentlichen Teil ihrer Souveränität in medizinischen Fragen ab. Dasselbe gilt für die neuen EU-Verträge. Um internationale Vorgaben in Schweizer Recht zu überführen, revidiert der Bundesrat das Epidemiengesetz. Dagegen ergreift ABF Schweiz das Referendum. 

Zur Medienmitteilung

Was die Teilrevision des Epidemiengesetzes mit der «Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie» zu tun hat

2. September 2025 – Was die Teilrevision des Epidemiengesetzes mit der «Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie» zu tun hat

Die Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG) wird von der Politik als notwendige Folge und «Lehre aus der Pandemie» dargestellt. Doch hinter dieser vermeintlichen Aufarbeitung verbirgt sich nichts anderes als ein politisches Vorgehen, das der Sicherung von Macht und der Ausweitung von Kontrolle dient. Eine wirkliche Aufarbeitung der Massnahmen ist nie geschehen, und selbst der Ergebnisbericht zum Vernehmlassungsverfahren EpG, der mit 1.5 Jahren Verspätung präsentiert wurde, stellt diese Aufarbeitung auf keine Weise dar.

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Ergebnisbericht zur Teilrevision des Epidemiengesetzes: Breite Kritik an zentralen Punkten

20. August 2025 – Ergebnisbericht zur Teilrevision des Epidemiengesetzes: Breite Kritik an zentralen Punkten

Nach gut 1,5 Jahren wurde am 20.08.2025 der Ergebnisbericht zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG) (1) veröffentlicht. Er zeigt eine breite Kritik von Kantonen, Parteien und Organisationen an zentralen Punkten der geplanten Revision. 

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