Skip to main content

Rechtsgutachten über den WHO-Pandemievertrag und die Internationalen Gesundheitsvorschriften

Auch wenn viel über den WHO-Pandemievertrag und über die IGV geschrieben wurde, bestehen viele Unklarheiten und Unsicherheiten. Der Bundesrat hat sich – zum Beispiel in seinen Antworten auf unzählige Vorstösse im Parlament – immer sehr bedeckt gehalten und keine klare Position vertreten.

Mit dem vorliegenden Gutachten will ABF Schweiz zur Klarheit und damit Rechtssicherheit beitragen. Das Gutachten soll einen Diskurs anregen und der Schweizer Politik aufzeigen, wo dringender Handlungsbedarf besteht.

Unmittelbar vor der 77. Weltgesundheitsversammlung hat die WHO mitgeteilt, dass die Verhandlungen zum WHO-Pandemievertrag vorerst ohne Konsens beendet worden seien. Die Arbeit werde zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Damit ist der WHO-Pandemievertrag nicht vom Tisch. Er wird möglicherweise Anpassungen erfahren – welche ist im Moment nicht klar. Die grundsätzlichen Aussagen des Gutachtens sind davon nicht betroffen.

Mit gezielten Forderungen und weiterführenden Massnahmen bringt ABF Schweiz proaktiv zum Ausdruck, wie wichtig es ist, den WHO-Pandemievertrag und die Anpassungen der IGV zu verhindern.

Auch jeder einzelne Bürger und jede einzelne Bürgerin kann aktiv werden: Machen Sie mit an der Aktion «Briefe an Politiker» und unterschreiben Sie die Online-Petition «Keine Änderung der IGV»!

Das Wichtigste aus dem Gutachten zusammengefasst

Auf internationaler Ebene stehen an der 77. Weltgesundheitsversammlung der WHO, welche vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 stattfindet, Vertragswerke auf der Agenda, welche weitreichende Auswirkungen auf die Schweiz und die Schweizer Bevölkerung haben können.

Vieles ist unter inhaltlichen und formellen Aspekten unklar. Wir haben deshalb zu einigen dieser Fragen ein Rechtsgutachten erstellen lassen.

Die Schlussfolgerungen

1
Der WHO-Pandemievertrag und die angepassten IGV sind ein sich quasi ergänzendes, widerspruchsfreies Regelwerk und sollen zeitgleich verabschiedet werden.

2
Für die Genehmigung des WHO-Pandemievertrages und der angepassten IGV ist das gleiche innerstaatliche Genehmigungsverfahren anzuwenden.

3
Der WHO-Pandemievertrag und die angepassten IGV sind dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten.

4
Massnahmen im Zusammenhang mit der Prävention, Vorbereitung und Bekämpfung von zukünftigen Pandemien verlangen nach einer möglichst grossen demokratischen Legitimation.

Forderungen an die Schweizer Politik

Gestützt auf die Schlussfolgerungen des Gutachtens stellen wir folgende Forderungen an die Politik:

1
Der WHO-Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sind in jedem Fall dem Schweizer Parlament und dem Volk zu unterbreiten.

2
Sollten die geplanten Änderungen der IGV von der Weltgesundheitsversammlung beschlossen werden, so hat der Bundesrat proaktiv und unverzüglich das Widerspruchsrecht auszuüben und die Ablehnung der Änderungen gegenüber der WHO zu erklären (sog. Opting-out).

Das Schweizer Parlament wirkt darauf hin, dass der Bundesrat sein Widerspruchsrecht fristgerecht ausübt und die Änderungen ablehnt.

3
Bei einer Annahme des WHO-Pandemievertrages durch die Weltgesundheitsversammlung darf der Bundesrat erst dann unterzeichnen, wenn der Vertrag in der Bundesversammlung besprochen und genehmigt wurde.

4
Bei einer Annahme des WHO-Pandemievertrages durch die Weltgesundheitsversammlung stellen Bundesrat und Parlament sicher, dass die Schweizer Mitglieder/Abgesandten der noch zu konstituierenden «Conference of the Parties» weder Änderungen zum Abkommen einbringen dürfen, noch Änderungsvorschläge Dritter annehmen dürfen, die nicht zuvor vom Parlament genehmigt worden sind.