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Stand: 06.03.2026

Impfobligatorium: Art. 22 EpG

Es darf keinen auch indirekten Zwang für Impfungen geben

Das Impfobligatorium für bestimmte Personengruppen war schon in der Totalrevision EpG 2012 ein grosses Politikum. Nicht zuletzt aufgrund des Impfobligatoriums in Artikel 22 EpG wurde das Referendum ergriffen.

Wichtig zu wissen: Es geht dabei nicht um ein allgemeines Impfobligatorium!

In der Debatte in Nationalrat und Ständerat wurden damals entscheidende Voten ausgesprochen, die auch heute noch Gültigkeit haben:

Nationalrätin Silvia Schenker: «Es geht … nicht um Impfzwang.»

Ständerätin Christine Egerszegi: «Man wird niemanden gegen seinen Willen impfen.» «Wenn es Zwang wäre, müsste das Gesetz Sanktionsmöglichkeiten enthalten – solche gibt es aber nicht.»

Bundesrätin Baume-Schneider erklärte im September 2025 (Antwort auf die Frage 25.7716 in der Fragestunde des Nationalrates): «Wie im geltenden Epidemiengesetz ist auch in der Revisionsvorlage keine Strafbestimmung für einen Verstoss gegen ein allfälliges Impfobligatorium vorgesehen.»

Im Rahmen der Teilrevision EpG und im Zusammenhang mit den Revisionen der kantonalen Gesundheitsgesetze rückt das Impfobligatorium wieder in den Fokus. Die SGK-S (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates) hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit vertieften Abklärungen dazu beauftragt.

Es muss das Ziel sein, alle Impfobligatorien abzuschaffen. Impfungen müssen freiwillig sein – das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist in Artikel 10 der Bundesverfassung verbrieft. Die Impfung ist eine Angelegenheit zwischen Arzt und Patient. Es ist nicht Aufgabe des Staates, medizinische Interventionen für obligatorisch zu erklären oder vulnerable Gruppen gegen ihren Willen zu behandeln. In der Frage 25.7716 hält der Bundesrat selber fest: «Der Impfentscheid bleibt nach wie vor ein individueller und persönlicher Entscheid.» Eine solche Aussage ist mit einem Obligatorium nicht vereinbar.»


Aktueller Stand

17.11.2025

Teilrevision Epidemiengesetz (EpG)
Beratungsbeginn in SGK-S (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates)


    Weitere Schritte

    FRÜHESTENS SOMMERSESSION 2026

    Behandlung Teilrevision EpG im Ständerat


    Politische Vorstösse

    27.01.2026

    SGK-S Impfobligatorium
    Die SGK-S beauftragt die Verwaltung mit vertieften Abklärungen zum Thema Impfobligatorium.
    Medienmitteilung SGK-S
     

    03.03.2026

    Standesbegehren Kanton St. Gallen
    Schutz der körperlichen Unversehrtheit: Streichung jeglicher Ermächtigung für ein Impfobligatorium im Epidemiengesetz des Bundes (EpG)
    41.26.02 Standesbegehren eingereicht

    Frühlingssession 2026

    Vorstoss NR Rémy Wyssmann

    Frühlingssession 2026

    Vorstoss NR Mike Egger


    Weitere Infos

    Links

    Frage/Antwort 25.7716, 09.2025 Welche Massnahmen gegen Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind vorgesehen?

    Medien


    23.02.2026

    Aktionsbündnis freie Schweiz und SVP-Nationalrat Wyssmann fordern Moratorium für modRNA-Impfstoffe  

    Zentrale Sicherheits- und Risikofragen klären. Die modRNA-Impfungen wurden als alter– nativloser Gamechanger im Rahmen der Pandemiebewältigung propagiert und werden bis heute empfohlen und verwendet. Dies ist aufgrund der fehlenden wissenschaftlichen Standards bei der Zulassung fahrlässig und gefährlich. Trotzdem forcieren Bund und Kantone die modRNA-Imp- fungen weiter: Sie kommen in den Nationalen Impfplan (Teilrevision des Epidemiengesetzes), und verschiedene Kantone führen Impfobligatorien ein oder haben dies bereits getan. Hier braucht es dringend einen Marschhalt. Wirksamkeit, Sicherheit und gesellschaftliche Folgewirkungen müssen zuerst seriös evaluiert werden.

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    28.01.2026

    Medienmitteilung ABF Schweiz: Impfobligatorien auf dem Prüfstand

    Nach dem Volksaufstand gegen eine «Impfpflicht» im Kanton St. Gallen unter massiver Strafandrohung stehen die Impfobligatorien generell auf dem Prüfstand. Das Aktionsbündnis freie Schweiz hat die Lage in sämtlichen Schweizer Kantonen untersucht und fordert eine Abkehr von jeglichem Zwang. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit muss geachtet werden. Auf Bundesebene gibt es bereits Signale, dass der Artikel 22 im Epidemiengesetz, der Impfobligatorien erlaubt, revidiert werden könnte.

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    19.01.2026

    Medienmitteilung ABF Schweiz: Impfpflicht droht überall – Bevölkerung wehrt sich

    Die im Kanton St. Gallen geplante Impfpflicht mit Bussandrohung von 20 000 Franken ist kein Betriebsunfall, sondern Symptom einer völlig verfehlten Gesundheitspolitik. Auch in anderen Kantonen gelten Impfobligatorien. Die Bussen sind dort zum Teil noch höher. Grundlage dafür ist das Epidemiengesetz (EpG) auf Bundesebene. Das Aktionsbündnis freie Schweiz setzt hier an der Wurzel an und fordert: keine Revision und Verschärfung des EpG ohne saubere Aufarbeitung der Coronazeit!

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    08.01.2026

    Medienmitteilung ABF Schweiz: Impfpflicht durch die Hintertür?

    Die laufende Totalrevision des Gesundheitsgesetzes im Kanton St. Gallenund die gleichzeitige Teilrevision des Epidemiengesetzes aufBundesebene markieren heikle gesundheitspolitische Wegscheiden: Impfpflichten und Impfobligatorien werden zunehmend als normales Steuerungsinstrument des Staates etabliert. Dies führt zu erheblichen Risiken für Grundrechte, demokratische Kontrolle und individuelleSelbstbestimmung.

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    Nein zur Teilrevision des EpG

    Derzeit läuft unsere Online-Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung». Helfen Sie mit! Unterzeichnen Sie diese Petition noch heute. Besten Dank!

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