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Stand: 06.03.2026
Gesundheitsabkommen im Rahmen der EU-Verträge
Für die Schweiz INAKZEPTABEL
Der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 die EU-Verträge gutgeheissen, nachdem die Verhandlungen im Mai 2025 mit der Paraphierung formell abgeschlossen wurden. Gleichzeitig hat er die Vernehmlassung eröffnet, welche bis Ende Oktober 2025 dauerte. ABF Schweiz hat eine Vernehmlassungsantwort eingereicht, die von 7’200 Personen mitunterzeichnet wurde. Am 5. Dezember 2025 eröffnete das EDA einen Zwischenbericht im Hinblick auf Anpassungen am Botschaftsentwurf.
Das Gesundheitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist aus nachfolgenden Gründen gefährlich und deshalb abzulehnen.
- Kosten ohne Mitsprache
Die Schweiz müsste jährlich 35–55 Mio. CHF nur auf Basis des Gesundheitsabkommens an die EU entrichten (konservative Hochrechnung von ABF Schweiz). Diese Beiträge werden nach einem BIP-Schlüssel von der EU festgelegt. Das Parlament hat kein Mitspracherecht bei der Höhe der Zahlungen. - Volle Pflichten, null Rechte
Die Schweiz muss Daten liefern, Rechtsakte übernehmen und nationale Standards angleichen, erhält jedoch kein Stimmrecht in den relevanten Gremien des ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control). - Scheinautonomie
Formell bleiben nationale Behörden bestehen. Faktisch entsteht Anpassungsdruck: Übernimmt die Schweiz EU-Recht, verliert sie Autonomie. Lehnt sie ab, drohen Ausschluss oder Sanktionen. - Abhängigkeit im Notfall
Die Schweiz verpflichtet sich, epidemiologische Daten regelmässig an die EU zu liefern. Damit macht sie sich im Krisenfall von Brüssel abhängig. - Gefahr für Meinungsfreiheit
Mit der dynamischen Übernahme von EU-Regeln gegen «Desinformation» drohen Einschränkungen von Art. 16 und 17 BV (Meinungs- und Medienfreiheit). Kritische Stimmen könnten leichter unterdrückt werden. - Immunitäten für EU-Organe
Das ECDC und sein Personal geniessen in der Schweiz Vorrechte und Befreiungen. Damit fehlt im Krisenfall jede rechtliche Kontrolle.
Fazit
Das sogenannte Gesundheitsabkommen ist kein partnerschaftlicher Vertrag, sondern ein schleichender Souveränitätsverzicht. Es zieht Schweizer Steuergelder nach Brüssel, ohne dass die Schweiz mitreden darf. Es zwingt uns, sensible Gesundheitsdaten preiszugeben und EU-Entscheide zu vollziehen, während unsere eigenen Behörden nur noch Vollzugsgehilfen sind. Es bedroht unsere Meinungsfreiheit, weil Brüsseler «Desinformations»-Regeln direkt auf die Schweiz durchschlagen. Und es macht die Bevölkerung im Krisenfall abhängig von ausländischen Alarmknöpfen.
Wer diesem Abkommen zustimmt, stimmt nicht für mehr Sicherheit, sondern für den Verlust der Eigenständigkeit, höhere Kosten und weniger Freiheit. Kurz: Die Schweiz würde ihre gesundheitspolitische Selbstbestimmung preisgeben – gegen Geldzahlungen, aber ohne Rechte.
Aktueller Stand
02.03.2026
Unterzeichnung der Abkommen
Am 2. März 2026 haben der Bundespräsident der Schweiz und die Präsidentin der Europäischen Kommission die Abkommen unterzeichnet. Diese Unterzeichnung ist ein weiterer Schritt im internationalen Vertragsprozess, bedeutet jedoch nicht, dass die Verträge in der Schweiz bereits Gültigkeit erlangen.
Weitere Schritte
März 2026
Parlamentarischer Prozess
Der Bundesrat wird die Abkommen und die Botschaft dem Parlament im März 2026 zur Genehmigung unterbreiten. Damit beginnt die parlamentarische Debatte in National- und Ständerat (beginnend mit der Beratung in den zuständigen Kommissionen).
Bei einer Gutheissung der Abkommen durch die Räte, kann ein Referendum ergriffen werden. Umstritten ist zur Zeit, ob ein obligatorisches Referendum (automatisches Volks- und Ständemehr) oder ein fakultatives Referendum (Sammeln von 50’000 Unterschriften, nur Volksmehr) zur Anwendung gelangt. Dies wird vom Parlament festlegt werden müssen.
Frühestens Sommersession 2026
Behandlung EU-Verträge im Ständerat (als Erstrat)
Weitere Infos
28. Januar 2026
Paket Schweiz-EU: Warum das Ständemehr angezeigt ist
Referat Prof. Dr. iur. Andreas Glaser, Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik, Luzern
2025
Die Volksabstimmung über das Paket Schweiz-EU
Publikation Prof. Dr. iur. Andreas Glaser, ZSR, 2025 Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel, IBSN 978-3-03996-011-8 (OpenAccess)
22. Oktober 2025
EU-Verträge – «Die EU diktiert, die Schweiz übernimmt»
11. Oktober 2025
EU-Gesundheitsabkommen und Teilrevision des Epidemiengesetzes: Die Schweiz auf dem Weg in ein digitales Kontrollsystem
Die Schweiz steht vor einer weitreichenden Entscheidung: Mit dem EU-Gesundheitsabkommen und der Teilrevision des Epidemiengesetzes droht ein System zentralisierter Datenerfassung und internationaler Fremdbestimmung. Während der Bundesrat von «Stabilisierung» spricht, geht es in Wahrheit um den Verlust gesundheitspolitischer Eigenständigkeit und den Aufbau eines digitalen Kontrollsystems.
10. Oktober 2025
EU-Gesundheitsabkommen – Für die Schweiz INAKZEPTABEL
Die 6 wichtigsten Punkte, weshalb das EU-Gesundheitsabkommen nicht unterzeichnet werden darf.
Nein zur Teilrevision des EpG
Derzeit läuft unsere Online-Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung». Helfen Sie mit! Unterzeichnen Sie diese Petition noch heute. Besten Dank!


