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Stand: 06.03.2026
Pandemievertrag WHO
Die Verhandlungen kommen in die entscheidende Phase
Die Weltgesundheitsversammlung der WHO hat an der 78. Weltgesundheitversammlung im Mai 2025 den Pandemievertrag in einem rechtlich fragwürdigen «Konsensverfahren» verabschiedet, obwohl dieser noch nicht in allen Teilen in einer definitiven Version vorlag. Bis zur 79. Weltgesundheitsversammlung, die vom 18. bis 23. Mai 2026 in Genf stattfindet, soll nun eine Arbeitsgruppe (IGWG) den sog. PABS-Anhang («Pathogen Access and Benefit-Sharing», zu deutsch: «Zugang zu Krankheitserregern und dem (daraus resultierenden) Vorteilsausgleich») ausarbeiten. Offenbar bestehen nach wie vor grosse Differenzen und es ist fraglich, ob der PABS-Anhang verabschiedet werden kann.
Aktueller Stand
14.02.2026
Abschluss IGWG 5 ohne grosse Fortschritte
Frustration und Vertrauensverlust stehen im Vordergrund. Gleichwohl ist man zuversichtlich, dass die PABS-Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden können.
04.03.2026
Abklärungen zum Ursprung von SARS-CoV‑2 seit 2020
ABF Schweiz reicht beim BAG und beim VBS/BABS ein Gesuch gemäss Art. 6 BGÖ ein, um Zugang zu amtlichen Dokumenten zu erlangen.
Zum Gesuch
Weitere Schritte
23.06.2026
IGWG 6
Dies soll offenbar die letzte Runde der PABS-Verhandlungen sein, bevor das Geschäft der 79. Weltgesundheitsversammlung (WHA) unterbreitet wird.
18.05.2026
79. Weltgesundheitsversammlung (WHA79) der WHO
Möglicherweise wird die 79. Weltgesundheitsversammlung den PABS-Anhang wiederum in einem rechtlich fragwürdigen «Konsensverfahren» verabschieden.
Weitere Infos
Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten betreffend Abklärungen zum Ursprung von SARS-CoV‑2 seit 2020 (Art. 6 BGÖ)
03.11.2025
Die WHO ist immer noch dran – globale Steuerung mit ungleichen Interessen
Vom 3. bis 7. November 2025 werden die Verhandlungen über den sogenannten PABS-Anhang («Pathogen Access and Benefit-Sharing System») des WHO-Pandemieabkommens fortgesetzt. Dieses System regelt, wie Krankheitserreger und genetische Sequenzinformationen weltweit geteilt und wie daraus entstehende Vorteile verteilt werden. Der Entwurf liegt inzwischen in einer detaillierten Fassung vor – mit weitreichen– den Konsequenzen für Souveränität, Finanzierung, Transparenz und demokratische Legitimation.
Nein zur Teilrevision des EpG
Derzeit läuft unsere Online-Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung». Helfen Sie mit! Unterzeichnen Sie diese Petition noch heute. Besten Dank!


