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Stand: 23.02.3036

Kantonale Gesundheitsgesetze

Impfobligatorium auf dem Prüfstand 

Gestützt auf Artikel 22 EpG haben die Kantone die Möglichkeit, in ihren Gesundheitsgesetzen ein Impfobligatorium vorzusehen. ABF Schweiz hat eine Übersicht erstellt, welche Kantone ein Impfobligatorium haben oder ein solches planen.

Einige Kantone haben das Impfobligatorium mit Strafbestimmungen verbunden. Es ist fraglich, ob dies rechtlich zulässig ist.

Wichtig zu wissen: Es geht dabei nicht um ein allgemeines Impfobligatorium!

Impfobligatorien mit Strafbestimmungen

Appenzell-Ausserrhoden, Basel-Landschaft, St. Gallen (noch nicht in Kraft), Schaffhausen (noch nicht in Kraft), Tessin, Waadt, Wallis, Zug, Zürich.

Impfobligatorien ohne Strafbestimmungen

Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Solothurn.

Kein Impfobligatorium

Aargau, Appenzell-Innerrhoden, Bern, Basel-Stadt, Glarus, Obwalden, Schwyz, Thurgau, Uri.


Aktueller Stand

Bis 31. März 2026

Jetzt Vernehmlassungsantwort Kt. Schaffhausen einreichen

Im Kanton Schaffhausen kann noch bis 31. März 2026 eine Vernehmlassungsantwort eingereicht werden.

Jeder Bürger und jede Bürgerin, wohnhaft im Kanton Schaffhausen oder durch Beruf/Firma mit dem Kanton Schaffhausen verbunden, kann sich zum Gesetz äussern und seine Meinung dazu abgeben.

Vernehmlassungsvorlagen ausdrucken und per E-Mail und/oder per Post bis und mit 31.03.26 einreichen (Poststempel): Adresse und E-Mail in der Vorlage. Vorlage 1 ausführlich


    Weitere Schritte

    Zeitpunkt noch unbekannt

    Debatte in den Kantonsparlamenten

    In den Kantonen Zürich und St. Gallen (später auch Schaffhausen) stehen die parlamentarischen Debatten zu den Revisionen der Gesundheitsgesetze an.


    Weitere Infos

    Medien

    28.01.2026

    Medienmitteilung ABF Schweiz: Impfobligatorien auf dem Prüfstand

    Nach dem Volksaufstand gegen eine «Impfpflicht» im Kanton St. Gallen unter massiver Strafandrohung stehen die Impfobligatorien generell auf dem Prüfstand. Das Aktionsbündnis freie Schweiz hat die Lage in sämtlichen Schweizer Kantonen untersucht und fordert eine Abkehr von jeglichem Zwang. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit muss geachtet werden. Auf Bundesebene gibt es bereits Signale, dass der Artikel 22 im Epidemiengesetz, der Impfobligatorien erlaubt, revidiert werden könnte.

    Zur Medienmitteilung


    19.01.2026

    Medienmitteilung ABF Schweiz: Impfpflicht droht überall – Bevölkerung wehrt sich

    Die im Kanton St. Gallen geplante Impfpflicht mit Bussandrohung von 20 000 Franken ist kein Betriebsunfall, sondern Symptom einer völlig verfehlten Gesundheitspolitik. Auch in anderen Kantonen gelten Impfobligatorien. Die Bussen sind dort zum Teil noch höher. Grundlage dafür ist das Epidemiengesetz (EpG) auf Bundesebene. Das Aktionsbündnis freie Schweiz setzt hier an der Wurzel an und fordert: keine Revision und Verschärfung des EpG ohne saubere Aufarbeitung der Coronazeit!

    Zur Medienmitteilung


    08.01.2026

    Medienmitteilung ABF Schweiz: Impfpflicht durch die Hintertür?

    Die laufende Totalrevision des Gesundheitsgesetzes im Kanton St. Gallenund die gleichzeitige Teilrevision des Epidemiengesetzes aufBundesebene markieren heikle gesundheitspolitische Wegscheiden: Impfpflichten und Impfobligatorien werden zunehmend als normales Steuerungsinstrument des Staates etabliert. Dies führt zu erheblichen Risiken für Grundrechte, demokratische Kontrolle und individuelleSelbstbestimmung.

    Zur Medienmitteilung

    Nein zur Teilrevision des EpG

    Derzeit läuft unsere Online-Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung». Helfen Sie mit! Unterzeichnen Sie diese Petition noch heute. Besten Dank!

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