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Stand: 26.03.2026

Kantonale Gesundheitsgesetze

Impfobligatorium auf dem Prüfstand 

Gestützt auf Artikel 22 EpG (siehe Impfobligatorium) haben die Kantone die Möglichkeit, in ihren Gesundheitsgesetzen ein Impfobligatorium vorzusehen. ABF Schweiz hat eine Übersicht erstellt, welche Kantone ein Impfobligatorium haben oder ein solches planen.

Einige Kantone haben das Impfobligatorium mit Strafbestimmungen verbunden. Es ist fraglich, ob dies rechtlich zulässig ist.

Wichtig zu wissen: Es geht dabei nicht um ein allgemeines Impfobligatorium!

Impfobligatorien mit Strafbestimmungen

Appenzell-Ausserrhoden, Basel-Landschaft, St. Gallen (noch nicht in Kraft), Schaffhausen (noch nicht in Kraft), Tessin, Waadt, Wallis, Zug, Zürich.

Impfobligatorien ohne Strafbestimmungen

Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Solothurn.

Kein Impfobligatorium

Aargau, Appenzell-Innerrhoden, Bern, Basel-Stadt, Glarus, Obwalden, Schwyz, Thurgau, Uri.


Aktueller Stand

Bis 31. März 2026

Jetzt Vernehmlassungsantwort Kt. Schaffhausen einreichen

Im Kanton Schaffhausen kann noch bis 31. März 2026 eine Vernehmlassungsantwort eingereicht werden.

Jeder Bürger und jede Bürgerin, wohnhaft im Kanton Schaffhausen oder durch Beruf/Firma mit dem Kanton Schaffhausen verbunden, kann sich zum Gesetz äussern und seine Meinung dazu abgeben.

Vernehmlassungsvorlagen ausdrucken und per E-Mail und/oder per Post bis und mit 31.03.26 einreichen (Poststempel): Adresse und E-Mail in der Vorlage. Vorlage 1 ausführlich


Weitere Schritte

Zeitpunkt noch unbekannt

Debatte in den Kantonsparlamenten

In den Kantonen Zürich und St. Gallen (später auch Schaffhausen) stehen die parlamentarischen Debatten zu den Revisionen der Gesundheitsgesetze an.


Politische Vorstösse

26.01.2026

Motion Kanton Luzern
Motion über die Entscheidungsfreiheit der Bevölkerung im Kanton Luzern bezüglich persönlicher medizinischer Interventionen und Impfungen. KR Urs Schumacher u.a.
Zum Motionstext

18.02.2026

Vorstoss Kanton Appenzell Ausserrhoden
KR Peter Adler
Zum Vorstoss

24.02.2026

Motion Kanton Tessin
KR Maria Pia Ambrosetti und KR Tiziano Galeazzi
Zum Motionstext (IT)

03.03.2026

Standesbegehren Kanton St. Gallen
Schutz der körperlichen Unversehrtheit: Streichung jeglicher Ermächtigung für ein Impfobligatorium im Epidemiengesetz des Bundes (EpG)
41.26.02 Standesbegehren eingereicht

03.03.2026

Motion Kanton Aargau
Motion betreffend Verbot einer Impfpflicht im Kanton Aargau / GR Nicole Burger u.a.
Zum Motionstext

13.03.2026

Motion Kanton Wallis
Kantonsräte Diego Schmid, Romano Amacker und Andreas Aquilino und Kevin Pellouchoud 
Zum Motionstext

16.03.2026

Motion Streichung von Art. 22 des Epidemiengesetzes
NR Rémy Wyssmann
26.3120 Motion eingereicht

20.03.2026

Interpellation: Inakzeptable Bussen bei Impfpflicht; wie positioniert sich der Bundesrat?
NR Mike Egger
26.3367 Interpellation eingereicht

26.03.2026

Motion Kanton Zug
Motion betreffend Verbot einer Impfpflicht und von Diskriminierungen aufgrund medizinischer Präventionsentscheide im Kanton Zug / KR Thomas Werner. Überweisung Motion an Regierung.
Zum Motionstext


Weitere Infos

Medien

28.01.2026

Medienmitteilung ABF Schweiz: Impfobligatorien auf dem Prüfstand

Nach dem Volksaufstand gegen eine «Impfpflicht» im Kanton St. Gallen unter massiver Strafandrohung stehen die Impfobligatorien generell auf dem Prüfstand. Das Aktionsbündnis freie Schweiz hat die Lage in sämtlichen Schweizer Kantonen untersucht und fordert eine Abkehr von jeglichem Zwang. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit muss geachtet werden. Auf Bundesebene gibt es bereits Signale, dass der Artikel 22 im Epidemiengesetz, der Impfobligatorien erlaubt, revidiert werden könnte.

Zur Medienmitteilung


19.01.2026

Medienmitteilung ABF Schweiz: Impfpflicht droht überall – Bevölkerung wehrt sich

Die im Kanton St. Gallen geplante Impfpflicht mit Bussandrohung von 20 000 Franken ist kein Betriebsunfall, sondern Symptom einer völlig verfehlten Gesundheitspolitik. Auch in anderen Kantonen gelten Impfobligatorien. Die Bussen sind dort zum Teil noch höher. Grundlage dafür ist das Epidemiengesetz (EpG) auf Bundesebene. Das Aktionsbündnis freie Schweiz setzt hier an der Wurzel an und fordert: keine Revision und Verschärfung des EpG ohne saubere Aufarbeitung der Coronazeit!

Zur Medienmitteilung


08.01.2026

Medienmitteilung ABF Schweiz: Impfpflicht durch die Hintertür?

Die laufende Totalrevision des Gesundheitsgesetzes im Kanton St. Gallenund die gleichzeitige Teilrevision des Epidemiengesetzes aufBundesebene markieren heikle gesundheitspolitische Wegscheiden: Impfpflichten und Impfobligatorien werden zunehmend als normales Steuerungsinstrument des Staates etabliert. Dies führt zu erheblichen Risiken für Grundrechte, demokratische Kontrolle und individuelleSelbstbestimmung.

Zur Medienmitteilung

Nein zur Teilrevision des EpG

Derzeit läuft unsere Online-Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung». Helfen Sie mit! Unterzeichnen Sie diese Petition noch heute. Besten Dank!

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