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Stand: 23.02.3036
Kantonale Gesundheitsgesetze
Impfobligatorium auf dem Prüfstand
Gestützt auf Artikel 22 EpG haben die Kantone die Möglichkeit, in ihren Gesundheitsgesetzen ein Impfobligatorium vorzusehen. ABF Schweiz hat eine Übersicht erstellt, welche Kantone ein Impfobligatorium haben oder ein solches planen.
Einige Kantone haben das Impfobligatorium mit Strafbestimmungen verbunden. Es ist fraglich, ob dies rechtlich zulässig ist.
Wichtig zu wissen: Es geht dabei nicht um ein allgemeines Impfobligatorium!
Impfobligatorien mit Strafbestimmungen
Appenzell-Ausserrhoden, Basel-Landschaft, St. Gallen (noch nicht in Kraft), Schaffhausen (noch nicht in Kraft), Tessin, Waadt, Wallis, Zug, Zürich.
Impfobligatorien ohne Strafbestimmungen
Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Solothurn.
Kein Impfobligatorium
Aargau, Appenzell-Innerrhoden, Bern, Basel-Stadt, Glarus, Obwalden, Schwyz, Thurgau, Uri.
Aktueller Stand
Bis 31. März 2026
Jetzt Vernehmlassungsantwort Kt. Schaffhausen einreichen
Im Kanton Schaffhausen kann noch bis 31. März 2026 eine Vernehmlassungsantwort eingereicht werden.
Jeder Bürger und jede Bürgerin, wohnhaft im Kanton Schaffhausen oder durch Beruf/Firma mit dem Kanton Schaffhausen verbunden, kann sich zum Gesetz äussern und seine Meinung dazu abgeben.
Vernehmlassungsvorlagen ausdrucken und per E-Mail und/oder per Post bis und mit 31.03.26 einreichen (Poststempel): Adresse und E-Mail in der Vorlage. Vorlage 1 ausführlich
Weitere Schritte
Zeitpunkt noch unbekannt
Debatte in den Kantonsparlamenten
In den Kantonen Zürich und St. Gallen (später auch Schaffhausen) stehen die parlamentarischen Debatten zu den Revisionen der Gesundheitsgesetze an.
Weitere Infos
28.01.2026
Medienmitteilung ABF Schweiz: Impfobligatorien auf dem Prüfstand
Nach dem Volksaufstand gegen eine «Impfpflicht» im Kanton St. Gallen unter massiver Strafandrohung stehen die Impfobligatorien generell auf dem Prüfstand. Das Aktionsbündnis freie Schweiz hat die Lage in sämtlichen Schweizer Kantonen untersucht und fordert eine Abkehr von jeglichem Zwang. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit muss geachtet werden. Auf Bundesebene gibt es bereits Signale, dass der Artikel 22 im Epidemiengesetz, der Impfobligatorien erlaubt, revidiert werden könnte.
Zur Medienmitteilung
19.01.2026
Medienmitteilung ABF Schweiz: Impfpflicht droht überall – Bevölkerung wehrt sich
Die im Kanton St. Gallen geplante Impfpflicht mit Bussandrohung von 20 000 Franken ist kein Betriebsunfall, sondern Symptom einer völlig verfehlten Gesundheitspolitik. Auch in anderen Kantonen gelten Impfobligatorien. Die Bussen sind dort zum Teil noch höher. Grundlage dafür ist das Epidemiengesetz (EpG) auf Bundesebene. Das Aktionsbündnis freie Schweiz setzt hier an der Wurzel an und fordert: keine Revision und Verschärfung des EpG ohne saubere Aufarbeitung der Coronazeit!
Zur Medienmitteilung
08.01.2026
Medienmitteilung ABF Schweiz: Impfpflicht durch die Hintertür?
Die laufende Totalrevision des Gesundheitsgesetzes im Kanton St. Gallenund die gleichzeitige Teilrevision des Epidemiengesetzes aufBundesebene markieren heikle gesundheitspolitische Wegscheiden: Impfpflichten und Impfobligatorien werden zunehmend als normales Steuerungsinstrument des Staates etabliert. Dies führt zu erheblichen Risiken für Grundrechte, demokratische Kontrolle und individuelleSelbstbestimmung.
Zur Medienmitteilung
Nein zur Teilrevision des EpG
Derzeit läuft unsere Online-Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung». Helfen Sie mit! Unterzeichnen Sie diese Petition noch heute. Besten Dank!


