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Nicht im Sinne des Schweizer Volkes – Vernehmlassung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften

An der 77. Weltgesundheitsversammlung (WHA) wurden umfassende Änderungen der IGV angenommen. Bundesrat und BAG prüfen, ob diese Änderungen für die Schweiz Geltung erlangen sollen. Dazu hat der Bundesrat am 13. November 2024 eine Vernehmlassung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis 27. Februar 2025.

Das Vernehmlassungsverfahren ist eine Phase des Vorverfahrens der Gesetzgebung. Kantone, politische Parteien, Verbände und auch jeder Bürger und jede Bürgerin können sich dazu äussern und ihre Meinung dazu abgeben. Vorhaben des Bundes von erheblicher Tragweite sollen so auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz geprüft werden.

Die Bundesverfassung führt in Artikel 147 aus: «Die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise werden bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse und anderer Vorhaben von grosser Tragweite sowie bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen zur Stellungnahme eingeladen.» (Hervorhebung durch ABF Schweiz)

Wir haben für Sie alle wichtigen Dokumente und Vorlagen zusammengestellt. Die Vorlagen werden laufend erweitert. Alle Interessierten können sich zu den geänderten IGV äussern. Jede Vernehmlassungsantwort ist wichtig! Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 27. Februar 2025.

Doch zuerst: Worum geht es eigentlich?

ABF Schweiz hat bereits mehrfach auf die Gefährlichkeit der geänderten IGV hingewiesen. Unsere Freiheit und unser Recht, selbstbestimmt zu leben, sind bedroht. Die Souveränität und Eigenständigkeit der Schweiz sind in Gefahr.

Die geänderten IGV enthalten – entgegen der Ansicht von Bundesrat und BAG – keineswegs nur «Anpassungen von technischer Natur und geringer Tragweite». Was uns nämlich erwarten würde, wenn wir das Inkrafttreten nicht verhindern können, sind Überwachung und Digitalisierung, Informationskontrolle (Zensur), einseitige Lockdown-Ausrufung durch den Generaldirektor der WHO – zum Beispiel wegen des Klimawandels, Testzertifikat und Impfzertifikat, Impfzwang, Quarantäne und Isolation, Contact Tracing und Ähnliches.

Von grösster Brisanz ist dabei der Umstand, dass die geänderten IGV am 19. September 2025 für die Schweiz automatisch in Kraft treten, wenn der Bundesrat nicht bis spätestens am 19. Juli 2025 Widerspruch einlegt und die Änderungen ablehnt (sog. Opting-out). Nur mit einem Opting-out ist gewährleistet, dass genügend Zeit zur Verfügung steht, sodass in National- und Ständerat eine Debatte über die IGV geführt werden und ein Referendum ergriffen werden kann. Unter «Hintergrundwissen» finden Sie alle Informationen zu den IGV.

So geht’s: Anleitung für das Verfassen der Vernehmlassungsantworten

Ihre Stellungnahme zu den geänderten IGV (= Vernehmlassungsantwort) kann in Briefform oder per E-Mail erfolgen. Dazu gibt es keine zwingenden Vorgaben. Sie finden hier Briefvorlagen als Anregung.

Die Vernehmlassungsantwort kann sich auf einen oder mehrere Aspekte respektive einen oder mehrere Artikel beziehen. In der Stellungnahme können allgemeine Sorgen oder Überlegungen geäussert werden. Es können auch konkrete juristische, medizinische oder politische Argumente aufgeführt werden. Sie können eine Vorlage verwenden oder selber eine Stellungnahme verfassen.

Bitte setzen Sie Ihren Absender und das Datum ein und unterzeichnen Sie am Schluss Ihren Brief. Diesen können Sie per Post und/oder E-Mail an das BAG senden.

Wichtig: Wir bitten Sie darum, uns Ihre eingereichte Vernehmlassungsantwort in Kopie an kontakt@abfschweiz.ch zu senden.   

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mitarbeit!

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Vorlagen zum Herunterladen

Hintergrundwissen zur Aktion Vernehmlassung IGV