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Stand: 03.09.2026
Totalrevision Gesundheitsgesetz Kanton Zürich
Ein Impfobligatorium und die Strafbestimmung mit 50.000 Franken Busse drohen
Können Impfobligatorium und Strafbestimmung trotz fehlerhafter Vernehmlassungsunterlagen und ohne die Möglichkeit, durch ein Referendum bzw. eine Volksabstimmung Einfluss zu nehmen, noch verhindert werden? Ja – wenn die Bürger jetzt aktiv auf die Volksvertreter einwirken. ABF Schweiz stellt drei Aktionen zur Verfügung: die Online-Petition, den Versand von Briefen und das Flyer-Sponsoring.
Zum Hintergrund: Derzeit läuft die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG) im Kanton Zürich. Im Entwurf zur neuen Version des Gesetzes soll auch die bisher geltende Strafbestimmung mit einer Busse von bis zu 50.000 Franken bei einem Verstoss gegen das Impfobligatorium enthalten sein.
Nach der Pandemiezeit, die in der Schweiz bisher ohne evidenzbasierte Aufarbeitung blieb, ist diese Bestimmung aufs Schärfste zu hinterfragen. ABF Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Bevölkerung der Schweiz keinem Impfobligatorium ausgesetzt ist – erst recht keinem, das mit einer derart hohen Strafbestimmung wie in Zürich einhergeht. Sollte der Gesetzgebungsprozess ohne Beteiligung der Bevölkerung weiterlaufen, werden Impfobligatorium und Strafbestimmung im Kanton Zürich demnächst definitiv Bestandteil des Gesetzes.
Die Bürger müssen jetzt ihren Willen äussern und direkt Einfluss auf den politischen Prozess nehmen. Wie geht das? Schreiben Sie Briefe an Ihre politischen Vertreter, informieren Sie Ihr Umfeld, finanzieren Sie den Versand von Flyern und nehmen Sie an unserer Online-Petition teil.
Existenzbedrohend hohe Busse vergessen
Das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des GesG des Kantons Zürich endete am 31. Oktober 2025. Im Frühjahr 2026 machte ABF Schweiz die Gesundheitsdirektion darauf aufmerksam, dass die Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren lückenhaft waren. Es fehlte der Hinweis auf die Strafbestimmung mit einer Busse von bis zu 50.000 Franken bei einem Verstoss gegen ein Impfobligatorium (§ 61 Absatz 1 Buchstabe m GesG und § 94 Entwurf GesG). Der Punkt, der aus dem theoretischen Obligatorium einen faktischen Impfzwang mit Sanktionsandrohung macht, ging also am Volk vorbei.
Nachdem die Gesundheitsdirektion diesen Fehler einräumte, klärte ABF Schweiz die Kantonsparlamentarier per Faktenblatt auf. Das Faktenblatt und der Austausch mit den politischen Behörden sind in der Rubrik «Dokumente» festgehalten.
Diese Bestimmung fehlte:
Geltendes Recht (§ 61 Abs. 1 lit. m GesG ZH):
«Mit Busse bis Fr. 50’000 wird bestraft, wer vorsätzlich eine gestützt auf § 54 Abs. 2 obligatorisch erklärte Impfung verweigert.»
Vorentwurf (§ 94 GesG ZH):
Strafbestimmung bei Verstoss gegen ein Impfobligatorium (inhaltlich entsprechend)
Auf die Enthüllung und die anschliessende Berichterstattung in Teilen der Medien folgten kaum öffentliche Reaktionen. Dabei geht es hier neben dem individuellen Recht auf körperliche Unversehrtheit um nichts weniger als um das Vertrauen in unsere Demokratie.
Und letztlich wäre nicht nur die Bevölkerung des Kantons vom Impfobligatorium mit Strafbestimmung betroffen, sondern alle Menschen, die im Kanton Zürich arbeiten, studieren und Leistungen beanspruchen.
Lesen Sie unter Weitere Infos, wie erfolgreich der Widerstand der Bevölkerung gegen Impfobligatorium und Strafbestimmung im Kanton St. Gallen verlief.
Warum ist das Vernehmlassungsverfahren so wichtig?
Das Vernehmlassungsverfahren ist ein zentrales Instrument der demokratischen Beteiligung: Es ermöglicht der Bevölkerung, den Parteien, Organisationen, Verbänden und weiteren interessierten Kreisen, Stellung zu nehmen, bevor ein Gesetz dem Parlament unterbreitet wird. Hier bringen betroffene Gruppen ihre Erfahrungen und Bedenken ein. Es hilft, Fehler zu erkennen und zu korrigieren, der Regierung eine Rückmeldung zu geben, die Transparenz im Gesetzgebungsprozess zu erhöhen und die politische Legitimation eines Gesetzes zu stärken sowie Konflikte zu entschärfen.
Wo die Bevölkerung Einfluss auf ein Gesetz nehmen kann

Normalerweise hat die Bevölkerung zwei Möglichkeiten, Einfluss auf ein Gesetz zu nehmen: In der Vernehmlassung und mit Referendum bzw. Volksabstimmung.
Beim Zürcher GesG wurde die erste Möglichkeit durch die unvollständigen Vernehmlassungsunterlagen verhindert. Deshalb ist es jetzt wichtig, zu handeln!
Nur ein korrektes und vollständiges Vernehmlassungsverfahren kann seinen Zweck, eine rechtsstaatlich korrekte Meinungsbildung und Meinungsäusserung, erfüllen.
ABF Schweiz fordert, die Vernehmlassung zu wiederholen. Nur so ist gewährleistet, dass sich Parteien, Verbände und die Bevölkerung auch zu den Strafbestimmungen äussern können und so Impfobligatorium und Strafbestimmung verhindern können. Beteiligen Sie sich hier an unserer Online-Petition.
Unsere Online-Petition
Wir fordern die Wiederholung des fehlerhaften Vernehmlassungsverfahrens
Unsere Briefaktion
Jetzt ist die Aktivität jedes Bürgers gefragt
Warten wir nicht auf ein Referendum und eine Volksabstimmung. Zwar bietet das politische Gesetzgebungsverfahren den Stimmberechtigten mit Referendum und Volksabstimmung neben der Vernehmlassung eine weitere Möglichkeit, auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Doch in diesem speziellen Fall ist die Situation anders.
Da das Impfobligatorium mitsamt Strafbestimmung bereits im geltenden Gesetz verankert ist, können diese Bestimmungen über ein Referendum respektive eine Volksabstimmung nicht mehr gezielt korrigiert werden. Wird die Revision in einer Volksabstimmung abgelehnt, bleibt das bisherige Gesetz – und damit das Impfobligatorium und die Strafbestimmung – bestehen.
Die Lage, die sich aus dem nicht korrekt vollzogenen Vernehmlassungsverfahren ergibt, ist also brisant.
Das Volk muss darum jetzt seinen Willen über persönliche Briefe an die politischen Entscheidungsträger zum Ausdruck bringen und sie zum Handeln auffordern. Die Vernehmlassung soll wiederholt werden – oder besser: Das Impfobligatorium und die dazugehörige Strafbestimmung sollen gestrichen werden.
Mehr zu unserer Briefaktion
Gemäss Aussagen der Gesundheitsdirektion soll die Vernehmlassung nicht wiederholt werden. Es ist jedoch wichtig, die Wiederholung weiterhin einzufordern und das Impfobligatorium mit Strafbestimmung zu verhindern. Jetzt gilt es, den Kantons- und Regierungsräten persönlich mitzuteilen, was Sie als Stimmbürger von ihnen als Ihren Vertretern in Exekutive und Legislative erwarten.
ABF Schweiz hat Briefvorlagen erstellt, die versendet werden können. Besonders wichtig: Fügen Sie den Briefen gerne persönliche Worte bei, um Ihre eigene Sichtweise zu teilen.
So geht’s: Anleitung zum Versand der Briefe
Wählen Sie zuerst Ihre bevorzugte Vorlage aus unseren Dokumenten aus. Setzen Sie unter «Absender» Ihren Namen und Ihre Adresse ein. Suchen Sie dann aus der Adressliste der Politikerinnen und Politiker im Kantons- und Regierungsrat denjenigen bzw. diejenige aus, den oder die Sie anschreiben möchten. Fügen Sie den entsprechenden Namen und die Adresse in das Dokument ein. Passen Sie die Anrede an und unterzeichnen Sie am Schluss Ihren Brief.
Wichtig: ABF Schweiz wird die Briefaktion dokumentieren. Bitte teilen Sie uns daher per E-Mail an kontakt@abfschweiz.ch (Betreff «Briefe an Politiker GesG ZH») mit, an wen Sie Ihre Briefe verschickt haben.
Liste der Briefe zum Herunterladen
Vorlage 1
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Wie erhöhen Sie die Chance, dass Ihr Brief gelesen wird?
Damit Ihr Brief bei Politikerinnen und Politikern nicht unbeachtet bleibt, lohnt es sich, auf ein paar einfache, aber wirkungsvolle Punkte zu achten:
Schreiben Sie klar, höflich und persönlich. Verwenden Sie echtes Papier statt E-Mail – das zeigt Ernsthaftigkeit. Unterschreiben Sie von Hand und adressieren Sie das Couvert ebenfalls handschriftlich. Briefe, die persönlich wirken, werden viel eher gelesen als anonyme Standardbriefe.
Wenn Sie zusätzlich einen eigenen Satz oder Gedanken einfügen, heben Sie sich positiv ab. Und: Je mehr Menschen sich gleichzeitig melden, desto grösser ist die politische Wirkung. Empfehlen Sie deshalb diese Briefaktion weiter und ermuntern Sie Freunde und Bekannte, ebenfalls aktiv zu werden.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Engagement und Ihre Bemühungen!
Aktueller Stand
Aktuell werden die Vernehmlassungsantworten ausgewertet und anschliessend mit einem Bericht an den Regierungsrat überwiesen. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen die Beratungen in der zuständigen Kommission und im Kantonsrat.
Weitere Schritte
Frühestens 4. Quartal 2026 bzw. Anfang 2027: Beginn der Beratungen in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG)
Weitere Infos
18. April 2026
Dr. Gut: «Ricklis Trickli»
Kolumne von Dr. Philipp Gut auf goldküste24
16. April 2026
Rickli vergass 50’000-Fr-Bussen für Impf-«Idioten» offenzulegen
Berichterstattung von Inside-Paradeplatz
14. April 2026
Zürcher Gesundheitsgesetz: Fehlende Strafbestimmung in der Vernehmlassung löst politischen Skandal aus
Berichterstattung von TransitionNews
12. April 2026
Zürcher Gesundheitsgesetz: Strafbestimmung zum Impfobligatorium in Vernehmlassung nicht ausgewiesen
Medienmitteilung ABF Schweiz – Bei der Vernehmlassung zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes im Kanton Zürich fehlt ausgerechnet eine zentrale und politisch höchst umstrittene Bestimmung: die Strafnorm beim Impfobligatorium mit Bussen bis zu 50’000 Franken. Damit wird die Grundlage für eine informierte Meinungsbildung erheblich verzerrt.
12. April 2026
Impfpflicht-Panne: Heikler Fehler bei Gesundheitsgesetz
Ergänzende Fakten
Der Kontext zum Schweizer Epidemiengesetz
Das Impfobligatorium des Kantons Zürich hat seine Grundlage in Artikel 22 des Schweizer Epidemiengesetzes (EpG). Danach können Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklärt werden, sofern eine erhebliche Gefahr besteht.
Das Schweizer Epidemiengesetz befindet sich derzeit in Teilrevision.
Die Umschreibung, welche Personengruppen von einem Obligatorium betroffen sein könnten, ist sehr vage und offen. Ebenso das Kriterium einer «erheblichen Gefahr». Damit wird grosse Rechtsunsicherheit geschaffen. Bei einer weiten Auslegung würde der Willkür Tür und Tor geöffnet werden.
Ein gravierendes Signal – gerade dort, wo es um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gemäss Artikel 10 Bundesverfassung geht.
Die finanziellen Folgen eines Impfobligatoriums mit Strafbestimmung
Grundsätzlich geht es nicht um ein Ja oder Nein zur Impfung. Es geht um die freie Entscheidung über medizinische Eingriffe – ohne existenzbedrohenden staatlichen Druck.
Für junge Familien, Pensionierte, Selbständige, Pflegefachpersonen, Lehrkräfte oder Studierende kann eine Busse von bis zu 50.000 Franken verheerende Folgen haben und sie in den Ruin treiben. Im Extremfall droht eine Ersatzfreiheitsstrafe (Gefängnis).
Der Vergleichsfall St. Gallen
Auch im Kanton St. Gallen wurde 2025 ein Vernehmlassungsverfahren zum Gesundheitsgesetz durchgeführt. Im Gesetzesentwurf stand ein Impfobligatorium mit Strafbestimmung von bis zu 20.000 Franken Busse.
In St. Gallen geriet die Volksseele in Aufruhr. Der grosse, öffentliche Protest führte zu 2.500 Briefen an den Regierungsrat – und am Ende dazu, dass im Mai 2026 Impfobligatorium und Busse aus dem Entwurf gestrichen wurden.
Ein Erfolg für die Demokratie und ein Ja zur Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen.
Das Fazit daraus: Widerstand wirkt! Öffentlicher Einsatz kann ein Gesetz verändern.
Das Impfobligatorium ist in verschiedenen Kantonen auf dem Prüfstand. Auf unserer Seite «Kantonale Gesundheitsgesetze» fassen wir das Wichtigste zusammen.
Zu den kantonalen Gesundheitsgesetzen
Noch ist das Zürcher Gesundheitsgesetz nicht beschlossen. Jetzt liegt es an der Bevölkerung, die Wiederholung der Vernehmlassung zu fordern und Regierung sowie Kantonsrätinnen und Kantonsräte aufzufordern, das Impfobligatorium und die Strafbestimmung von bis zu 50.000 Franken aus dem Gesetz zu streichen.


