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Nicht im Sinne des Schweizer Volkes!

Die Revision des Epidemiengesetzes (EpG) und die damit ermöglichte Implementierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) darf nicht hingenommen werden. Werden Sie darum aktiv!

Vorlagen für die Vernehmlassungsantworten

Die Vorlagen finden Sie in den Dokumenten, die wir für Sie zusammengestellt haben.

Doch zuerst: Worum geht es eigentlich?

Alle konzentrieren sich auf den WHO-Pandemievertrag und die IGV. Fast unbemerkt davon hat der Bundesrat das Epidemiengesetz in die Teilrevision geschickt.

Bereits 2021 hat das BAG den Revisionsprozess zum EpG gestartet. Wichtig zu wissen: Die Bestimmungen aus dem Covid-19-Gesetz und die in Pandemievertrag und IGV enthaltenen Regelungen sollen im EpG implementiert werden und damit für die Schweizer Bevölkerung Geltung erlangen.

Soll das teilrevidierte EpG im Schatten von Pandemievertrag und IGV ohne breite Diskussion in der Bevölkerung an den Bürgern vorbeigeschmuggelt werden?

Im November 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des Epidemiengesetz (EpG) eröffnet. Die Auseinandersetzung mit den einzelnen Gesetzesbestimmungen ist von Nöten, da das EpG die Freiheiten des einzelnen Menschen massiv einschränken kann. Jede Vernehmlassungsantwort ist wichtig!

Alle Interessierten können sich zum EpG-Entwurf äussern. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 22. März 2024.

Zur Geschichte: Das EpG von 1970 wurde 2012 einer Totalrevision unterzogen und per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Damals hat das BAG festgehalten, dass eine Totalrevision notwendig sei, um bei neuen Epidemien besser gewappnet zu sein und die Koordination der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen zu verbessern. Der Gesetzesentwurf entspreche den Vorgaben der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die in der Schweiz in Kraft seien.

Bei der nun zur Diskussion stehenden Teilrevision des EpG führt das BAG aus, dass sich unter anderem durch die Covid-19-Krise neuer Revisionsbedarf gezeigt habe. Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates sind notwendige Optimierungen im Zusammenhang mit dem dreistufigen Eskalationsmodell vorgesehen (z.B. Präzisierungen bezüglich Homeoffice, Maskenpflicht, Zertifikate oder Schutzkonzepte). Weiter liegt der Fokus auf verstärkter Überwachung (Digitalisierung, Überwachungssysteme, nationales Meldesystem, Abwassermonitoring, Durchführung Gensequenzierung) sowie auf der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen und nosokomialen Infekten (One-Health-Aspekt).

So geht’s: Anleitung für das Verfassen der Vernehmlassungsantworten

Die Antwort zum EpG-Entwurf (= Vernehmlassungsantwort) kann in Briefform erfolgen. Dazu gibt es keine zwingenden Vorgaben. Sie finden hier eine Briefvorlage als Anregung. Alternativ kann das vom Bund zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden.

Die Vernehmlassungsantwort kann sich auf einen oder mehrere Aspekte respektive einen oder mehrere Artikel beziehen. In der Stellungnahme können allgemeine Sorgen oder Überlegungen geäussert werden. Es können auch konkrete juristische und/oder medizinische Argumente etc. aufgeführt werden.

Wichtig: Wir bitten Sie darum, uns Ihre eingereichte Vernehmlassungsantwort in Kopie an kontakt@abfschweiz.ch zu senden.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mitarbeit!

Vorlagen zum Herunterladen

Anregungen für die Erstellung einer eigenen Vernehmlassungsantwort